Selbständigkeit / ist diese GROBE steuerliche Berechnung realisistisch und lohnt sich die SELBSTÄNDIGKEIT überhaupt?


10.07.2024, 15:52

KLEINE INFO:

Die Steuern habe ich zur Sicherheit 50% gemacht, dies wird zurückgelegt, für die STEUERZAHLUNGEN und der REST sind Rücklagen.

2 Antworten

Von Experte siola55 bestätigt

Da du von Gewerbesteuer sprichst - von welcher Art Selbstständigkeit sprechen wir hier? Als Freiberufler würde zB keine Gewerbesteuer anfallen.

Neben der Tatsache dass du keinen bezahlten Urlaub / Krankentage hast und du bei der Krankenversicherung den (sonst bei ca 15% liegenden) Arbeitgeberanteil trägst müsstest du in dem Fall nicht so viel berücksichtigen würde ich sagen.

Ich würde sagen bei deinen Zahlen wirst du ca 30-35% deines Netto abgeben. Zu berücksichtigen sind natürlich notwendige Versicherungen und Löhne die du zahlst (Betriebsausgaben)

In dem Fall (und abhängig davon was bei dir familiär dranhängt) sind die ca 100k Euro Umsatz in meinen Augen etwas womit man arbeiten könnte

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Steuern habe ich zur Sicherheit 50% gemacht, dies wird zurückgelegt, für die STEUERZAHLUNGEN und der REST sind Rücklagen...

Da übertreibst du jetzt aber: die Ek-Steuer beträgt für einen Single max. 42%

Als Selbstständiger muß er ja die ganzen Sozialversich.beiträge selbst bezahlen, also nicht nur die ca. 20% vom Bruttolohn wie bei Arbeitnehmern...

Hier mal noch zwei Steuertabellen wegen dem Unterschied zur Ek-Steuerberechnung zwischen Single oder verheirat mit Zusammenveranlagung (Splittingtarif):

für den Single gilt diese Steuertabelle: https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII21a.pdf

Bitte auch die Seiten 2 u. 4 dazu lesen!

...und für einen Verheirateten mit dem Splittingtarif folgende Steuertabelle:

https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII21b.pdf

Auch hier findest du auf den Seiten 2 u. 3 hilfreiche Infos ;-)

Gruß siola55

PS: Bis 1990 lag der Spitzensteuersatz noch deutlich höher, nämlich bei 56 Prozent. Seitdem wurde er in mehreren Schritten abgesenkt – bis auf 42 Prozent im Jahr 2005 (vgl. Abbildung III.19).

https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII19.pdf


DerFragendeElch 
Beitragsersteller
 10.07.2024, 20:31

Danke für die Antwort. Die restlichen 8% sind für Rücklagen.

Also 50% sehr hochgerechnet :)

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siola55  10.07.2024, 20:37
@DerFragendeElch

... und ca. 40% Sozialversich.beiträge, da bleibt nicht mehr viel übrig für sonstige Ausgaben :-((

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DerFragendeElch 
Beitragsersteller
 10.07.2024, 20:39
@siola55

Wie sieht es auch wenn man verheiratet ist. Hochststeuersatz ist ja 45% mit der Reichensteuer. Was hat eine Heirat für ein Einfluss auf das ganze?

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DerFragendeElch 
Beitragsersteller
 10.07.2024, 20:42
@siola55

Wie kann das sein, dass am Januar von knapp 9k weniger als 3k über bleiben 🤣 Arbeite ich für mich oder für Papastaat? 🤣🤣

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siola55  10.07.2024, 21:11
@DerFragendeElch

Kommt drauf an...

falls die Ehefrau nicht verdient, wird ja vor der Steuerberechnung gesplittet!

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siola55  10.07.2024, 21:15
@DerFragendeElch

Beachten mußt du bei der Ek-Steuerberechnung, dass nur der Gewinn zu versteuern ist, also Umsatz abzgl. der Betriebsausgaben und auch der ganze Vorsorgeaufwand mindert natürlich das zu versteuernde Einkommen!

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DerFragendeElch 
Beitragsersteller
 10.07.2024, 21:16
@siola55

Also den schöne AMG muss man nicht selbst bezahlen 😉🤣

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siola55  10.07.2024, 21:33
@siola55

Also ab einem zu versteuerndem Einkommen von 277.826€ ist die Reichensteuer fällig.

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anTTraXX  10.07.2024, 21:34
Da übertreibst du jetzt aber: die Ek-Steuer beträgt für einen Single max. 42%

45% und das auch für verheiratete

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siola55  10.07.2024, 21:45
@anTTraXX

Ist aber die Reichensteuer ab einem zu versteuerndem Einkommen von 277.826€ !!!

Fragesteller hat gerade mal 75.342€ zu verst.Ek :-((

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anTTraXX  10.07.2024, 21:49
@DerFragendeElch

Der Tarif ist progressiv, es sind nicht immer 45%.

Die Höhe ist abhängig vom zu versteuernden Einkommen

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DerFragendeElch 
Beitragsersteller
 10.07.2024, 21:51
@anTTraXX

Wenn ich 80.000 verdiene und normalerweise das ganze mit 42% versteuern musste und meine Frau über 300.000 verdienen sollte, dann können wir das gemeinsam machen und zahlen auf die 380.000 Euro 45% STEUERN? Ist das korrekt, wenn beide Einzelunternehmer sind. Oder müsste dann jeder für sich eine Steuererklärung machen

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Giota210  10.07.2024, 21:54
@siola55

Mag sein, dass er im Spitzensteuersatz ist oder auch nicht (Kommt drauf an, ob das Berechnete Ergebnis auch wirklich das ist, was das FA berechnet).

Aber die Aussage

Da übertreibst du jetzt aber: die Ek-Steuer beträgt für einen Single max. 42%

ist jedenfalls so nicht richtig. Ab einem z.v.E. von 277.876€ und aufwärts beginnt der Reichensteuersatz von 45% und da ist es egal, ob verheiratet oder Single.

Wieder am rausreden? Und die von dir genannte Beleidigung, die an anTTraXX gerichtet ist, bringt dir hier auch mal wieder nichts.

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anTTraXX  10.07.2024, 22:01
@DerFragendeElch

In deinem Beispiel, davon ausgehend das die Werte jeweils das zvE wären:

  • EV: 24.350,99 € und 123.110,06 €
  • ZV: 147.334,97 € 
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siola55  10.07.2024, 22:10
@siola55

Da fehlen nach Adam Riese doch noch ca. 200.000€ zum Reichensteuersatz!!!

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Giota210  10.07.2024, 22:11
@siola55

Ist aber immer noch unerheblich für die Fragen des FS

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