Selbständigkeit / ist diese GROBE steuerliche Berechnung realisistisch und lohnt sich die SELBSTÄNDIGKEIT überhaupt?
Es geht um ganz GROBE Zahlen.
Ich möchte herausfinden, wv von Brutto der Selbständigen übrig bleibt, nach den ganzen Ausgaben von Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer usw.
Da die Gewerbesteuer angerechnet wird, ist das zusammengefasst.
Zusätzlich wurden Versicherungen von Nettolohn bereits abgezogen.
Es geht um einen Einzelunternehmer der in Deutschland wohnt.
Bitte antworten und sieht es für euch Lohnenswert aus?
Versicherungen wurden mit -500€ angesetzt, auch wenn dies nicht realistisch ist.
KLEINE INFO:
Die Steuern habe ich zur Sicherheit 50% gemacht, dies wird zurückgelegt, für die STEUERZAHLUNGEN und der REST sind Rücklagen.
2 Antworten
Da du von Gewerbesteuer sprichst - von welcher Art Selbstständigkeit sprechen wir hier? Als Freiberufler würde zB keine Gewerbesteuer anfallen.
Neben der Tatsache dass du keinen bezahlten Urlaub / Krankentage hast und du bei der Krankenversicherung den (sonst bei ca 15% liegenden) Arbeitgeberanteil trägst müsstest du in dem Fall nicht so viel berücksichtigen würde ich sagen.
Ich würde sagen bei deinen Zahlen wirst du ca 30-35% deines Netto abgeben. Zu berücksichtigen sind natürlich notwendige Versicherungen und Löhne die du zahlst (Betriebsausgaben)
In dem Fall (und abhängig davon was bei dir familiär dranhängt) sind die ca 100k Euro Umsatz in meinen Augen etwas womit man arbeiten könnte
Die Steuern habe ich zur Sicherheit 50% gemacht, dies wird zurückgelegt, für die STEUERZAHLUNGEN und der REST sind Rücklagen...
Da übertreibst du jetzt aber: die Ek-Steuer beträgt für einen Single max. 42%
Als Selbstständiger muß er ja die ganzen Sozialversich.beiträge selbst bezahlen, also nicht nur die ca. 20% vom Bruttolohn wie bei Arbeitnehmern...
Hier mal noch zwei Steuertabellen wegen dem Unterschied zur Ek-Steuerberechnung zwischen Single oder verheirat mit Zusammenveranlagung (Splittingtarif):
für den Single gilt diese Steuertabelle: https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII21a.pdf
Bitte auch die Seiten 2 u. 4 dazu lesen!
...und für einen Verheirateten mit dem Splittingtarif folgende Steuertabelle:
Auch hier findest du auf den Seiten 2 u. 3 hilfreiche Infos ;-)
Gruß siola55
PS: Bis 1990 lag der Spitzensteuersatz noch deutlich höher, nämlich bei 56 Prozent. Seitdem wurde er in mehreren Schritten abgesenkt – bis auf 42 Prozent im Jahr 2005 (vgl. Abbildung III.19).
... und ca. 40% Sozialversich.beiträge, da bleibt nicht mehr viel übrig für sonstige Ausgaben :-((
Wie sieht es auch wenn man verheiratet ist. Hochststeuersatz ist ja 45% mit der Reichensteuer. Was hat eine Heirat für ein Einfluss auf das ganze?
Wie kann das sein, dass am Januar von knapp 9k weniger als 3k über bleiben 🤣 Arbeite ich für mich oder für Papastaat? 🤣🤣
Kommt drauf an...
falls die Ehefrau nicht verdient, wird ja vor der Steuerberechnung gesplittet!
Beachten mußt du bei der Ek-Steuerberechnung, dass nur der Gewinn zu versteuern ist, also Umsatz abzgl. der Betriebsausgaben und auch der ganze Vorsorgeaufwand mindert natürlich das zu versteuernde Einkommen!
Also den schöne AMG muss man nicht selbst bezahlen 😉🤣
Da übertreibst du jetzt aber: die Ek-Steuer beträgt für einen Single max. 42%
45% und das auch für verheiratete
also für verheiratete 45% immer?? Oder wie ist das genau
Der Tarif ist progressiv, es sind nicht immer 45%.
Die Höhe ist abhängig vom zu versteuernden Einkommen
Wenn ich 80.000 verdiene und normalerweise das ganze mit 42% versteuern musste und meine Frau über 300.000 verdienen sollte, dann können wir das gemeinsam machen und zahlen auf die 380.000 Euro 45% STEUERN? Ist das korrekt, wenn beide Einzelunternehmer sind. Oder müsste dann jeder für sich eine Steuererklärung machen
Mag sein, dass er im Spitzensteuersatz ist oder auch nicht (Kommt drauf an, ob das Berechnete Ergebnis auch wirklich das ist, was das FA berechnet).
Aber die Aussage
Da übertreibst du jetzt aber: die Ek-Steuer beträgt für einen Single max. 42%
ist jedenfalls so nicht richtig. Ab einem z.v.E. von 277.876€ und aufwärts beginnt der Reichensteuersatz von 45% und da ist es egal, ob verheiratet oder Single.
Wieder am rausreden? Und die von dir genannte Beleidigung, die an anTTraXX gerichtet ist, bringt dir hier auch mal wieder nichts.
In deinem Beispiel, davon ausgehend das die Werte jeweils das zvE wären:
- EV: 24.350,99 € und 123.110,06 €
- ZV: 147.334,97 €
Danke für die Antwort. Die restlichen 8% sind für Rücklagen.
Also 50% sehr hochgerechnet :)