Selbständig nur ein Auftraggeber?
Handelt es sich um eine selbständigkeit wenn man nur einen Auftraggeber hat und sich die Arbeitszeit frei einteilen kann?
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/FordPrefect/1444744080_nmmslarge.jpg?v=1444744080000)
Bei nur einem AG und keinen Angestellten außer einem evtl. Minijobber wird die DRV hier im Rahmen der Statusfeststellung eine Scheinselbstständigkeit unterstellen, und dein AG verpflichtet, dich nachträglich SV-pflichtig anzustellen und nachzuzahlen. Zu Beginn einer Selbstständigkeit sieht man das nicht ganz so eng, aber ergeben sich sonst keine Aufträge durch Dritte, dann droht die nachlaufende Einstufung als Angestellter.
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Solange du nicht „weisungsgebunden“ bist, du deine Zeit frei einteilen kannst und auch nicht in deren Büro arbeitest, grundsätzlich ja. Kann aber durchaus passieren, dass dies mal überprüft wird.
Edit: Du solltest ggf. auch einen anderen sozialversicherungspflichtigen Job haben. Wenn du dein Geld nur durch diesen einen Auftraggeber verdienst, könnte es Probleme geben.
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Wenn du nirgendwo im Angestelltenverhältnis stehst, dann ist es Selbstständigkeit.
1 Auftraggeber/Kunde oder mehrere ist irrelevant.
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Nicht grundsätzlich. Das kommt ganz drauf an, wir das Verhältnis ist. Das geht rucki zucki und du bist Scheinselbständig. Dann wirds teuer