Selbständig nur ein Auftraggeber?
Handelt es sich um eine selbständigkeit wenn man nur einen Auftraggeber hat und sich die Arbeitszeit frei einteilen kann?
3 Antworten
Bei nur einem AG und keinen Angestellten außer einem evtl. Minijobber wird die DRV hier im Rahmen der Statusfeststellung eine Scheinselbstständigkeit unterstellen, und dein AG verpflichtet, dich nachträglich SV-pflichtig anzustellen und nachzuzahlen. Zu Beginn einer Selbstständigkeit sieht man das nicht ganz so eng, aber ergeben sich sonst keine Aufträge durch Dritte, dann droht die nachlaufende Einstufung als Angestellter.
Solange du nicht „weisungsgebunden“ bist, du deine Zeit frei einteilen kannst und auch nicht in deren Büro arbeitest, grundsätzlich ja. Kann aber durchaus passieren, dass dies mal überprüft wird.
Edit: Du solltest ggf. auch einen anderen sozialversicherungspflichtigen Job haben. Wenn du dein Geld nur durch diesen einen Auftraggeber verdienst, könnte es Probleme geben.
Wenn du nirgendwo im Angestelltenverhältnis stehst, dann ist es Selbstständigkeit.
1 Auftraggeber/Kunde oder mehrere ist irrelevant.
Nicht grundsätzlich. Das kommt ganz drauf an, wir das Verhältnis ist. Das geht rucki zucki und du bist Scheinselbständig. Dann wirds teuer