Darf man die Einarbeitungszeit in Rechnung stellen?
Mir ist bekannt, dass man als Angestellter die Einarbeitungszeit bezahlt bekommt. Nur wie sieht es im Bereich der Selbständigkeit aus? Darf man die Zeit für die Einarbeitung in Rechnung stellen?
Hintergrund: Ich bin seit ein paar Monaten selbständig, und habe hier die Einarbeitung beim Auftraggeber in Rechnung gestellt. Dieser ist jedoch der Meinung, dass ich ihm die Einarbeitungszeit nicht berechnen darf.
4 Antworten
Was für eine Vergütung ist denn vereinbart?
Wenn es nach Stunden geht, kann man theoretisch die angefallene Arbeitszeit berechnen.
Es gibt aber verschiedene Probleme:
- Wenn Du keine Angestellten hast, die ihre Arbeitszeit notiert haben, kannst Du in einem Prozess über die Vergütung nicht als Zeuge aussagen. Deine Aufzeichnungen sind auch keine Beweismittel. Der Auftraggeber kann dann immer an der Stundenzahl rummäkeln.
- Wenn Du Dich nicht mit dem Kunden einigst, bis Du den Kunden wahrscheinlich los.
Wenn irgendwie machbar, vereinbare künftig eine Fixbetrag als Vergütung. Ich kenne das Problem aus eigener Praxis und vermeide eine Abrechnung auf Stundenbasis wenn immer es geht.
Vielen lieben Dank für deine Antwort und deinen Rat. Die Vergütung ist auf Stundenbasis. Ich frage mich auch, von was ich den bitte leben soll, wenn ich die Einarbeitung nicht berechnen darf :( 3-4 Monate Einarbeitung
Ohje, Anfängerfehler, bin nich selbständig aber da hast Du dem Auftraggeber eine Vorlage gegeben. Die er jetzt ausnutzt. Du hättest es besser "Erstellen der Projektanforderungen", "Projekt-Kickoff" , "Workshop mit Projektteam", nennen sollen...
Vielen Dank für deine Antwort. Da hast Du sicherlich recht, ich hätte es lieber anders nennen sollen.
Hallo, deine Beispiele gefallen mir. Hast du vielleicht weitere? Am besten alles mögliche :)
Du mußt Dich irgendwie mit dem Auftraggeber einigen. Ein niedrigerer Stundensatz, nur ein Teil der Stunden berechnen ... sowas
Bei meinen Dienstleistungen berechne ich das, was vereinbart wurde.
Fortbildung und üben und so gehen ja meinen Auftraggebern nichts an.
ein auftraggeber dacht da wäre eine fachkraft !
der stellt eher eine kostenerstattung - da er jetz doch richtige beauftragen muß!
Vielen Dank für deine Antwort. Und wie siehst es mit der Einarbeitung beim/vom Auftraggeber aus?