Seitenspiegel beim Vorbeifahren bei einer Kreuzung beschädigt. Was jetzt?
Heute Morgen als es noch dunkel war, wollte ich bei einer Kreuzung mich zum links einbiegen einordnen. Dabei war in der linken Spur niemand weil die Ampel länger grün war und weil ich es sehr eilig hatte, wollte ich nicht von rot erwischt werden, da man bei der Kreuzung länger wartet. Also habe ich Gas gegeben.
Jedoch: in der Spur rechts davon (zum geradeaus) war eine lange Kolonne die rot hatte. Der platz war knapp zum spur wechseln weil die Kolonne so lang war.
Habe aber eingeschätzt dass es passt. Es hat nicht gepasst und beim vorbeifahren habe ich bei einem kleinen Nissan die Seitenspiegel mit meinem Seitenspiegel berührt. Da ich erstmal schockiert war war und ich unter Stress war bin ich weitergefahren und abgebogen.
Mein Seitenspiegel ist vollkommen unbeschädigt (hat nur einen kleinen Fleck bleuer Lack von dem Nissan). Ich habe das Kennzeichen des Nissans nicht gesehen weil es so plötzlich passiert ist und ich direkt abbiegen musste. Ich weiß nicht ob ich seinen Seitenspiegel abgefahren habe oder ob da nur ein Kratzer jetzt ist.
Was soll ich jetzt machen?
1 Antwort
Geh zur Polizei und melde die Sache. Hierbei handelt es sich sogar um eine Straftat, die du begangen hast. und zwar das unerlaubte Entfernen vom Unfallort gem. §142 StGB.
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
1.
zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2.
eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wenn du dich aber bald, am besten noch heute Abend bei der Polizei meldest (die haben 24/7 auf) wird die Strafe gemildert bzw. es kommt zu keiner Strafe gem. Absatz IV. Natürlich nur, wenn das ganze überhaupt vor Gericht gebracht wird und nicht vorher schon fallen gelassen wird....
Absatz 4 trifft hier auf dich zu (zumindest wenn du es innerhalb von 24h meldest), da es außerhalb des fließenden Verkehrs stattgefunden hat, und wahrscheinlich auch nicht zu einem großen Sachschaden geführt hat.
(3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.
(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).
Ich habe das gerade der Polizei gemeldet telefonisch und der Mann meinte ich soll heute noch zur Dienststelle fahren und den Unfall schildern damit ich ins System eingetragen werde. Danach geht das an die Staatsanwaltschaft und da ich das innerhalb von 24h gemeldet habe wird es laut ihm 99% keine Strafe geben.
Ich habe den Seitenspiegel im fließenden Verkehr beschädigt.