Kolonnenfahrt Polizei Sonderrechte?

5 Antworten

Hallo,

abhängig vom Führungsfahrzeug,
musst du natürlich den Fahrstreifen frei machen.

Vorfahrt gewähren: Erfolgt die Kolonnenfahrt unter Polizeibegleitung oder mit Sonderrechten, haben die übrigen Verkehrsteilnehmer gemäß  § 38 StVO den Anweisungen der Polizei Folge zu leisten und gegebenenfalls die Vorfahrt zu gewähren.

Man merkt schon, dass so gut wie keiner mehr, seinen Führerschein bei der Bundeswehr abgelegt hat.

Welche Vorschriften gelten für das Führen von Fahrzeugen in einer Kolonne von Militär, Polizei oder anderen Sonderfahrzeugen?
Abweichung von den verkehrsrechtlichen Vorschriften und Anordnungen (z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungen, Halt- und Parkverbote)
Freie Fahrt an Ampeln, Vorfahrtsstraßen und sonstigen Hindernissen im Straßenverkehr
Nutzung von Blaulicht und Martinshorn, um die übrigen Verkehrsteilnehmer auf die bevorrechtigte Fahrt hinzuweisen

Früher als es noch die Allgemeine Wehrpflicht gab, und viel beim Bund ihren Lappen gemacht haben, wäre das gar keine Frage gewesen.

Hansi

https://www.juraforum.de/lexikon/kolonne

Ja, man sollte einen sich durch Blaulicht ankündigenden Verband schon Platz machen. (Bussgeldkatalog.de)

Als Autofahrer macht man ja schon instinktiv Platz, wenn man Blaulicht im Rückspiegel sieht, denn von einem Verband weiß man da ja noch nichts, es sei denn, man sieht schon, dass da eine ganze Reihe Fahrzeuge kommt, aber auch so sollte man den Verband eben passieren lassen und ihn, wenn man selbst von hinten kommt, nur überholen, wenn man ihn komplett überholen kann, denn dazwischen einscheren geht ja nicht.

Wenn die Kolonne lediglich mit Blaulicht (ohne Einsatzhorn) unterwegs ist, muss kein Platz gemacht werden. Die Kolonne ist dann ein Verkehrsteilnehmer, wie jeder andere auch. Das Blaulicht weist nur auf die besondere Verkehrsform hin und ermahnt zu besonderer Vorsicht.

Wenn die Kolonne zum Blaulicht auch das Einsatzhorn eingeschaltet hat, dann gilt, wie bei einem normalen Streifenwagen, natürlich die Pflicht, freie Bahn zu schaffen. In welcher Form das geschieht, ist, wie sonst auch, von der jeweiligen Situation abhängig. Im Stau auf der Autobahn würde ich von der Kolonne (sofern möglich) erwarten, dass sie auf den linken Fahrstreifen bzw. in die Rettungsgasse fährt.


Leuchtturm1 
Beitragsersteller
 17.06.2024, 20:48

Genau den Gedanken mit der Rettungsgasse hatte ich grundsätzlich auch, im Baustellenbereich gerade mit Reisebus aber wohl doch eher schwierig.

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Kerner  17.06.2024, 20:47

In der Baustelle geht das, durch die Fahrzeugbreite des Busses, nur auf der rechten Fahrspur.

Hansi

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Freie Bahn wird dann geschaffen, wenn Blaulicht blinkt UND Martinshorn ertönt als Hinweis auf die Wahrnehmung von Sonderrechten. Mit Blaulicht allein wird gewarnt, und eventuell durch die begleitende Polizei weitere Weisung erteilt (Kelle, Handzeichen, Laufschrift, Durchsage, Position des Fahrzeugs,...).

Hey, nein eine Kolonne nutzt keine Sonder- und Wegerechte wenn sie in der Kolonne fährt, es sei denn Sonderrechte wurde angeordnet und die Kolonne fährt mit Blaulicht und eingeschalteten Einsatzhorn für Wegerechte.

In eurem Fall müsst ihr keinen Platz machen. Es sei denn das Horn wird dazugeschaltet.


Leuchtturm1 
Beitragsersteller
 17.06.2024, 20:45

Blaulicht war Eingeschaltet. Habe es versäumt dazu zu schrieben.

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HfPol110  17.06.2024, 20:49
@Leuchtturm1

Ja genau.
Dann wurde wahrscheinlich weder Sonder- noch Wegerechte eingesetzt.
Alles richtig gemacht.

lg

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