Seifenkiste mit mini bike motor

2 Antworten

Das Befahren eines Waldes außerhalb des Wegenetzes ist grundsätzlich ein Verstoß nach dem Landeswaldgesetz. Wer mit Kfz im Wald fährt, begeht in Baden- Württemberg einen Verstoß nach § 37 Abs. 4 LWaldG. Zusätzlich kann ein Verstoß nach dem Naturschutzgesetz vorliegen. Hierbei ist es egal, ob der Wald der Öffentlichkeit gehört oder Privatgrund ist. Eine Seifenkiste mit Motor ist ein Kfz i.S.d. FZV/StVZO. Das Kfz unterliegt der Betriebserlaubnispflicht, ggfs. der Versicherungspflicht, der Kennzeichnungspflicht usw. sobald es im öffentlichen Verkehrsraum betrieben wird. Da ein Kfz, mit wenigen Ausnahmen, fahrerlaubnispflichtig ist, würdest du eventuell eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erhalten, ......... sofern du erwischt wirst.

Du darfst mit der Kiste nur auf Eurem eigenen Grundstück fahren. Alle öffentlichen Straßen und auch Wege sind tabu.

aber im wald in abgelegnen gebieten ist das erlaubt...

Nein, auch da nicht.

Aber lass mal, das haben wir früher auch nicht anders gemacht - und "wo kein Kläger da kein Richter".