Schwester will mich?
Folgendes ist passiert , am Wochenende lag ich in meinem Bett ganz gechillt an meinem Handy als meine Schwester (17 Jahre alt) in mein Zimmer kam und sich neben mich hingelegt hat, soweit nichts schlimmes nur nach kurzer Zeit legte sie ihre Hand auf mein Oberschenkel und tastete sich langsam nach oben , kurz bevor sie mein Allerwertesten berühren konnte bin ich aufgestanden und hab gesagt ich müsste auf Toilette gehen ..., seit dem Moment fühl ich ich mich echt schräg und weiß nicht was ich tun soll , zudem muss man sagen das meine Schwester grade nicht den schlechtesten Körper hat aber sie ist nun mal halt meine Schwester , was soll ich am besten tun bevor was passiert was wir beide am Ende bereuen könnten , nur ernstgemeinte Ratschlägen bitte
5 Antworten
Sollte sie sexuelle Absichten haben (und davon gehe ich mal aus) solltet ihr lieber wissen das so strafbar in Deutschland und sie sollte so etwas unterlassen. Sollte sie es weiterhin probieren würde ich an deiner Stelle mit den Eltern reden...
Es ist strafbar mit Geschwistern etwas zu haben. Aber solange es nicht dazu kommt, ist alles gut. Wenn du dich komisch fühlst oder es sogar nicht willst dann rede mit ihr, sie wird es verstehen. :-)
Lediglich der vaginale Verkehr ist unter Geschwistern strafbar. Allerdings werden Geschwister, die noch nicht 18 sind, nicht bestraft bzw. machen sich nach diesem Paragraphen nicht strafbar.
Wenn du durch sie erregt wirst ist dies nur allzu verständlich.
Wenn sie gut aussieht, bist du eben auch nur ein Mann. Genauso kann auf mich auch ein Kerl wirken wenn er gut aussieht.
Nur Erregung muss man eben auch kontrollieren können und das kann deine Schwester hier offenbar nicht. Vielleicht solltest du sie mal darauf ansprechen das du das nicht willst weil sie ja deine Schwester ist.
Sag es ihr einfach mitten ins Gesicht wenn sie es das nächste mal versucht.
Solltet ihr einfach nur normal kuscheln, ohne sonst irgendwas ist es ja absolut kein Problem. Tat ich auch öfters mit meinem Bruder und habe dabei Filme geguckt. Aber ich habe jetzt auch nicht seine Beine entlang gestreichelt oder sonst was dergleichen.
Da aber bei ihr hier offenbar die Fähigkeit fehlt sich in dem Moment zurückzuhalten, solltet ihr auch das lieber lassen.
Ist nicht strafbar wenn beide mindestens 16 sind. Verhüten sollte sowieso Pflicht sein aber ich weiß das sicher weil ich einen Fall in meinem Umfeld hatte.
Also wenn es beide wollen dann könnt ihr es tun. Darf nur nix Kleines dabei raus kommen sonst steht dann bald das Jugendamt oder Schlimmeres vor der Tür.
Es ist ja nicht Verboten.Abgeneigt bist Du ja auch nicht,sonst wäre Dir nicht Ihr Körper aufgefallen.
Inzest ist doch sehr wohl verboten oder nicht? Korrigier mich wenn ich falsch liege, aber sollte es zu Sex kommen ist es verboten unter Geschwistern.
Der Austausch von Zärtlichkeiten gewiss nicht. Somit ist kuscheln und streicheln erlaubt.
Im bundesdeutschen Strafrecht bleibt der Tatbestand erfüllt, auch wenn das Verwandtschaftsverhältnis im Sinne des Bürgerlichen Rechts durch Adoption erloschen ist. § 173 StGB stellt nur den vaginalen Beischlaf zwischen engen Verwandten unter Strafe, andere sexuelle Praktiken sind straffrei. Seit Mitte der 1970er Jahre liegen die Verurteilungen auf konstant niedrigem Niveau.[33] In den Jahren 2007 bis 2012 gab es in der Bundesrepublik Deutschland jährlich acht bis zwölf Verurteilungen zu diesem Tatbestand.[34]
Lies dir doch einfach §173 StGB mal kurz durch. Kann man ja im Internet wunderbar machen. Schon wirst du sehen, dass genau das drin steht!
Habs schon gemacht. Absatz 3....
Totaler Schwachsinn ist es dennoch das es 17 jährige dürfen aber 18 jährige nicht mehr. Aber so ist eben das deutsche Gesetz.
Klar, ob das jetzt sinnvoll ist, darüber kann man trefflich streiten. Ich habe selbst auch noch nicht den Sinn daran feststellen können. Aber, es steht nun mal da, also ist es eben so.
Das meinte ich ja auch, wenn die Schwester mit ihm Verkehr habe möchte zählt das als Inzest und wenn das es erst mit 18 Strafbar ist wäre mir neu.