Schwester kein Kindergeld mehr?

2 Antworten

Wenn sie sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befindet bekommen die Eltern auch in dieser Zeit Kindergeld, steht hier in Absatz 4 Nr. 2 b)

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32.html


Jack334 
Beitragsersteller
 11.07.2024, 11:03

Das heißt konkret wenn sie am 1.10 eine Ausbildung anfängt und eine Bestätigung bzw. Vertrag hat ,bekommt sie auch für August und September Kindergeld bzw. die Eltern wohl ?

2strabag  11.07.2024, 11:08
@Jack334

kommt drauf was sie vorher und bis wann gemacht hat

Wenn sie auf der ernsthaften Suche nach einer Ausbildung war bzw.bei z.B.der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend gemeldet war, besteht längstens bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld.

In einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten kann auch ohne die Meldung als ausbildungssuchend Anspruch auf Kindergeld bestehen, wenn zwischen den beiden Ausbildungsabschnitten nicht mehr als 4 Monate liegen, bis das Kind eine Ausbildung oder Studium beginnt.

Wie lange hat sie denn schon die schriftliche Bestätigung das sie die Ausbildung bekommt und hat sie noch Nachweise über Bewerbungen und Absagen ?

Ist die Ausbildung sicher, sollte das der Familienkasse schriftlich mitgeteilt und der Vertrag in Kopie eingereicht werden.

Dann besteht auch in der Wartezeit bis zum nächst möglichen Beginn der Ausbildung Anspruch auf Kindergeld.

In der Ausbildung dann eh, solange das Kind das 25 Lebensjahres noch nicht vollendet hat.

Kindergeld kann bei erfüllen der sonstigen Voraussetzungen auch rückwirkend bis zu 6 Monate nachgezahlt werden.


Jack334 
Beitragsersteller
 11.07.2024, 11:48

Erstmal besten Dank !!! Sie hat vor 2 Wochen ungefähr die Schule bzw. Praktikum beendet und fängt am Montag an 1.10 eine Ausbildung an ..die ist auch sicher ,eine Bestätigung kam vor paar Tagen ..ein vertag kommt in kürze ..müsste dann für August und September Kindergeld bekommen zumindest die Eltern oder ?

isomatte  11.07.2024, 12:01
@Jack334

Korrekt

Es wird ja in der Schulzeit oder Praktikum auch Kindergeld gezahlt worden sein und dazwischen liegen dann ja weniger als 4 Monate bis zum Beginn der Ausbildung am 1. Oktober.

Die Familienkasse anschreiben, sobald der Azubivertrag vorliegt und diesen in Kopie einreichen.

Dann gibt es auch weiter Kindergeld bis zum Beginn der Ausbildung und ggf.auch rückwirkend für die Zeit wo es kein Kindergeld gab, längstens aber bis zu 6 Monate rückwirkend.

Bitteschön

Jack334 
Beitragsersteller
 11.07.2024, 12:19
@isomatte

Und nochmals Dankeschön:))) ..muss man diese bis zu 4 Monate Übergang extra beantragen ? Oder nur eine Bescheinigung von da Ende Praktikum bis Start Ausbildung

isomatte  11.07.2024, 14:03
@Jack334

Nein muss man nicht extra beantragen, einfach den Nachweis über das Ende der Schule oder Praktikum und wenn dann vorhanden den Azubivertrag in Kopie einreichen.

Sie hat dann ja einen Ausbildungsplatz zum nächst möglichen Beginn, da spielen diese bis zu 4 Monate Übergangszeit auch keine Rolle.

Selbst wenn die Ausbildung erst nächstes Jahr möglich wäre, also zum frühst möglich Beginn, bestünde bis zum Beginn der Ausbildung auch Anspruch auf Kindergeld, solange das Kind das 25 Lebensjahres noch nicht vollendet hat.

Diese bis zu 4 Monate zwischen zwei Ausbildungsabschnitten sind nur dann wichtig, wenn man z.B.die Schule beendet hat, sich nicht z.B.bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend melden würde und dann nicht innerhalb dieser 4 Monate mit einer Ausbildung oder Studium beginnen würde.

Wenn die Familienkasse ab der Vollendung des 18 Lebensjahres dann trotzdem weiterhin Kindergeld nach Beendigung der Schule zahlen würde und das Kind innerhalb dieser 4 Monate keine Ausbildung oder Studium beginnen würde, könnte es nach späterer Prüfung durch die Familienkasse zur Rückforderung von zu Unrecht bezogen Leistungen kommen.

Bitteschön