Schweigepflicht? (WfbM)?

4 Antworten

Kommt darauf an gegenüber wem ?

Gegenüber Kostenträger nicht,

gegenüber gesetzlichen Betreuern nicht(je nach Betreuung),

gegenüber Eltern nur bedingt,

gegenüber anderen Mitarbeitern der Einrichtung bedingt,

auch ist immer wieder die Frage zu welchem Sachverhalt?


Gokua 
Beitragsersteller
 17.11.2019, 11:41

Ich meine so eine Schweigepflicht, wie es ein Psychologe hat?

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StRiW  17.11.2019, 11:54
@Gokua

Nein, nicht so vollumfänglich

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Natürlich. Gerade wenn es um Details aus dem Leben der betreuten Menschen geht, müssen diese einen besonderen Schutz genießen.

Das sollte eigentlich selbstverständlich sein.

Natürlich unterliegt du, wie jeder andere Mitarbeiter in einer sozialen Einrichtung in Deutschland, erst mal der Schweigepflicht. Ist normalerweise sogar vertraglich festgelegt.

Gegenüber kostenträgern, behandelnden Ärzten anderen Mitarbeitern in der Regel aber nicht. Nun wirst du als Bildungsbegleiter aber wahrscheinlich keine Gespräche mit Angehörigen, kostenträgern oder Ärzten führen?

Und natürlich darfst du generell zu Hause erzählen, was du in deinem Job erlebst. Aber halt nicht mit Namen, Passbild und ähnlichem😉 und immer so kurz wie möglich.

Es gehört auch zur eigenen Psychohygiene, dass man darüber redet, was man erlebt. Das kann je nach Einsatzort eben auch echt heftig sein.

Viel Spaß weiterhin 😊

ja klar?


Gokua 
Beitragsersteller
 17.11.2019, 11:41

Danke

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