In der Flurkarte nicht verzeichnetes Gebäude?
Kennt sich hier jemand mit den Gepflogenheiten bei der Erstellung der amtlichen Flurkarten aus? Ich möchte eventuell ein Grundstück erwerben und habe einen aktuellen Auszug aus der Flurkarte vorliegen. Ein Gebäude auf dem Grundstück ist nicht in der Flurkarte eingezeichnet. Muss ich davon ausgehen, dass es sich dabei um einen Schwarzbau handelt, oder gibt es andere Gründe die dazu führen können das ein Gebäude nicht in der Flurkarte eingezeichnet ist, z.B. weil nach deren Genehmigung und Errichtung keine Vermessung mehr stattgefunden hat?
5 Antworten
Das Katasteramt ist zuständig.
Um was für ein Gebäude handelt es sich, ist es wirklich ein solides Bauwerk oder eher ein Carport.
Vielleicht wurde es erst vor kurzem errichtet, die Einmessungspflicht läuft noch.
Schwarzbau ist möglich aber eher die Ausnahme.
Wenn Du das Grundstück kaufen willst, wirst Du doch Kontakt mit dem Eigentümer aufnehmen, frag - beiläufig- nach.
Da solltest du dich an das Bauamt oder Grundbuchamt wenden. Wir können ja leider nicht wissen, ob das nur ein Versäumnis war oder welche Gründe dahinter stecken.
Kann ich verstehen. Ob das hier aber das richtige Forum dazu ist? Keiner kennt ja die Hintergründe. Du offenbar auch nicht. Ich verstehe, dass du dem Verkäufer keine Scherereien machen willst. Aber wenn du schon Geld in eine Immobilie steckst, dann muss schon auch Klarheit herrschen. Sonst hast DU nach dem Kauf den Ärger. Was sagt denn der vermeintliche Verkäufer dazu? Er muss es ja erklären können. Vielleicht kann ER ja die Auskünfte einholen. Wenn er was vertuscht hat, muss er das offen sagen. Unwissenheit schützt (auch dich später) nciht vor Schaden.
Danke - Natürlich kläre ich sowas wasserfest, bzw. lasse sowas in den Kaufvertrag schreiben. Zum Verkäufer habe ich keinen direkten Kontakt nur zum Makler, der sagt "dass er dem Verkäufer glauben müsse, wenn der sagt das sei genehmigt und er verständnis habe, dass ich nachfrage"
Zumindest soweit kann ich die Aussage vom Makler unterstützen, dass auch er dem Verkäufer glauben muss. Der Maker ist ja "nur" der Vermittler. Und zurückgehaltene Infos des Verkäufers gegenüber dir bzw dem Makler wäre eine arglistige Täuschung, wenn es dir später einen - auch finanziellen - Schaden zufügen würde. Deswegen tatsächlich hier der Tipp von mir: lass dir Dinge, die später kritisch werden könnten, schriftlich bestätigen.
Hallo,
es gibt in manchen Bundesländern Ausnahmen, was nicht einzumessen ist oder schon älter ist als die Einmessungspflicht.
Vor dem Kauf immer die Baugenehmigung anschauen.
Da kann niemand sauer sein. Liegt keine vor, ist es schließlich Betrug oder min. argliste Täuschung, wenn es dem Verkäufer klar ist.
Für diese Überprüfung erwarte ich von jedem Verkäufer Verständnis, vor allem bei Abweichungungen zu anderen Dokumenten.
Baugenehmigung "immer" prüfen!
Das würde ich mal die zuständige Behörde fragen
Bauamt oder so
da kann man vielleicht mal anrufen und fragen , welche Abteilung zuständig ist
Davon würde ich gerne im Moment noch absehen. Immerhin kommt das ja einer Anzeige gleich, wenn es sich tatsächlich um einen Schwarzbau handelt.
Ich möchte aus Rücksicht gegenüber dem Eigentümer darüber nicht mit dem Bauordnungsamt sprechen. Ich habe gehofft hier gäbe es vielleicht Menschen die gundierte Kenntnisse aus Ihrer eigenen beruflichen Erfahrung beisteuern können.