Schwanger, wie soll ich weiter arbeiten (Kita)?

3 Antworten

Der befristete Vertrag läuft zum Darm genannten Datum aus, da hilft auch kein Kündigungsschutz durch die Schwangerschaft.

Das Beschäftigungsverbot bekommt man nicht automatisch in der Kita, da wird von Betriebsarzt dann geguckt wogegen man schon immun ist oder eben nicht. In der Krippe gibt es nochmal schöngeredet Regelungen weil man noch mehr Kontakt hat. (Eine Freundin hat grade das Problem mit BV oder eben nicht, zu Corona war es automatisch ein BV)

Hast du denn die Möglichkeit dort eine Festanstellung zu bekommen, steht diese dir in Aussicht?

Als Schwangere hat man kaum Chancen auf der Arbeitsmarkt obwohl man die Schwangerschaft nicht zugeben muss bei einem Einstellungsgespräch.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Mutter 🤱🏼

Anonym222679 
Beitragsersteller
 29.06.2023, 22:32

Ja der Arzt meinte weil da Kinder unter 3 sind könnte es gefährlich werden. Ich hätte die Möglichkeit übernommen zu werden wenn ich eine Ausbildung als Erzieherin oder die PIA Ausbildung machen würde, da ich jz spontan schwanger geworden bin fällt die Option sowieso weg. Oder ich könnte eine Schulung als Kita assistenz machen die geht 3 Monate in Vollzeit aber da muss ich erst mein AG fragen ob er mich damit annehmen würde, die Option mit der Ausbildung kam von denen

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Qiboo  29.06.2023, 22:43
@Anonym222679

Die Frage ist, ob du zeitnah/in absehbarer Zeit einen Festvertrag unterschreiben kannst, alles andere bringst dich grade nicht weiter. Wenn du den Festvertrag bekommst und dann die Weiterbildung machst, dann bist du „sicher“, wenn du erst die Weiterbildung machen muss, dann fällst du da aufgrund der Schwangerschaft wahrscheinlich raus und bekommst wieder keine Vertragsverlängerung.

Dein Arbeitgeber wird dir sicher jetzt keine Fortbildung finanzieren und dann fällst du in ein paar Monaten aufgrund von Mutterschutz und Elternzeit raus. Im BV würde er ja deine Lohnkosten erstattet bekommen.

Wenn du keine Vertragsvereinbarung bekommst, dann musst du für den Arbeitsmarkt vermittelbar sein, wenn dein Arzt dir ein BV ausstellt oder du Krankgeschrieben wirst, dann bekommst du auch kein Arbeitslosengeld. Wenn du vermittelbar bist und Arbeitslosengeld bekommst, dann wird dir das für die Berechnung vom Elterngeld nicht mit berücksichtigt, das wäre auch schwierig.

Deswegen wäre es für dich am besten in einen Festvertrag zu rutschen und erstmal noch nichts den Arbeitgeber zu erzählen. Du musst dann eben nur aufpassen dass du dich möglichst nicht ansteckst. Der Arbeitgeber ist halt erst verpflichtet sich laut MuSchG zu schützten sobald du ihn von deiner Schwangerschaft unterrichtest.

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Anonym222679 
Beitragsersteller
 30.06.2023, 06:13
@Qiboo

Wenn dann müsste ich erst die Weiterbildung machen. Mein Vertrag läuft ja bis zum 31.08.23 und die Schulung fängt an 15.10.23 an…. Dem AG bezgl. der Schwangerschaft nichts zu sagen finde ich schwierig ,1. bin ich froh schwanger geworden zu sein (PCO Syndrom)und möchte die Gesundheit nicht riskieren, 2. finde ich es nicht fair meinen AG sowas zu verheimlichen, vllt wird er es in 1 Monat schon sehen.

ich weiß garnicht ob mit ALG1 zusteht, da ich vom 12.12.22 - 15.03.23 arbeitslos war, da ich mein alten Job als Refa nicht mehr weiter führen konnte. Theoretisch habe ich jz 5 Monate gearbeitet

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Qiboo  30.06.2023, 06:50
@Anonym222679

Es ist deine Entscheidung wie du vorgehst.

Aber wenn du vom Frauenarzt schwangerschaftsbedingt ein Beschäftigungsverbot bekommst, dann bist du nicht vermittelbar und bekommst kein ALG1. Schickt der Arbeitgeber dich ins BV, dann bekommst du erstmal Mutterschutzlohn. Wahrscheinlich wird der Vertrag auslaufen, schwierig ob du danach noch eine andere Stelle bekommst, sobald du „schwanger“ sagst bist du halt für viele direkt raus aus dem Rennen (natürlich nicht offiziell).

Vielleicht hilft dir diese Seite für deine Elternzeit weiter:

https://www.elterngeld.de/arbeitslos-und-schwanger/#gref

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Anonym222679 
Beitragsersteller
 30.06.2023, 07:12
@Qiboo

Ja das ist das Problem. Wie würde dann einfach kein Job bekommen, wenn ich Bewerbungen abschicke ohne zu sagen das ich schwanger bin, werden die es spätestens im Vorstellungsgespräch sehen und mir dann eine absage geben. Und wie das mit dem Elterngeld usw. Aussieht weiß ich auch nicht weil die ja die letzen 12 Monate berechnen. Gehen wir mal davon aus das ich kein ALG 1 bekomme, dann würde ich ja kein Geld bekommen (theoretisch gelte ich wie eine Hausfrau ) wie sieht das mit dem Elterngeld aus bekomme ich überhaupt etwas ?

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Anonym222679 
Beitragsersteller
 30.06.2023, 07:07

Ich habe grad noch eine Stelle gesehen ebenfalls als Kita Assistentin, da könnte ich mich bewerben. Der Arbeitsvertrag wäre auch sofort unbefristet. Jedoch müsste ich den Vertrag unterschreiben, verschweigen das ich schwanger bin und vielleicht einige Tage später in den BV gehen …. Jedoch fühle ich mich schlecht auch einen neuen AG anzulügen

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Qiboo  30.06.2023, 07:16
@Anonym222679

Die Frage nach einer Schwangerschaft ist unzulässig und deswegen darf man sie verschweigen. Das ist so, damit man nur aufgrund einer Schwangerschaft nicht benachteiligt wird und dient der Gleichbehandlung. Erst wenn der Arbeitgeber von einer Schwangerschaft weiß, muss er dafür sorgen dass das MuSchG eingehalten wird.

Es ist natürlich doof sowas zu verheimlichen, aber es dient deinem Schutz und kann dir und deinem Baby die Elternzeit deutlich erleichtern. Du bekommst dann im BV Mutterschutzlohn der zur Höhe des Elterngeldes beiträgt und die Höhe steigert. Mit Alg1/ ALG2 sieht das alles deutlich schlechter aus und du kannst dadurch dann vielleicht aus finanzieller Sicht garnicht oder nur kurz in Elternzeit.

Wenn du einen Festvertrag zeitnah bekommen kannst, dann würde ich die Schwangerschaft noch verheimlichen. Für den Arbeitgeber ist es zwar doof, weil er dann wieder jemanden anderen suchen muss, aber du musst in erster Linie an euch denken und dazu zählt auch das Finanzielle.

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Dein Vertrag wird auslaufen und du musst davon ausgehen, dass man dich nicht verlängert. Danach gibt es dann ALG1 oder (falls kein Anspruch auf ALG1 besteht) Bürgergeld.


Anonym222679 
Beitragsersteller
 29.06.2023, 22:32

Okey vielen Dank für deine Antwort :)

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Du hast KÜNDIGUNGSSCHUTZ

denke erst Mal an das werdende Leben

alles andere ergibt sich dann von selbst


SlightlyAnnoyed  29.06.2023, 18:59

Das ist hier nicht relevant. Der Vertrag ist befristet und läuft ganz normal aus. Da bedarf es keiner Kündigung.

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Anonym222679 
Beitragsersteller
 29.06.2023, 19:06

Bei einem befristeten Arbeitsvertrag gilt der Kündigungsschutz doch nicht oder ?

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Qiboo  29.06.2023, 19:53
@Anonym222679

Nur bis zum Vertragsende.

Du wirst ja nicht gekündigt sonder der Vertrag war von Anfang an befristet und läuft aus, deswegen muss er nicht gekündigt werden.

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Anonym222679 
Beitragsersteller
 30.06.2023, 06:28

Ja, nur wenn ich den Arbeitsmarkt am 01.09.23 zu Verfügung stehen soll weiß ich ja garnicht wo ich mich bewerben soll, da eine Schwangere wohl keiner annehmen würde.
und wie das mit den Elterngeld usw. Aussieht weiß ich auch nicht nicht, ist grad alles zu kompliziert

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