Schulsanitäter, reicht das für Führerschein?

3 Antworten

Der Kurs würde ausreichen, aber der Zettel wird nicht als Nachweis anerkannt.

Es muss ersichtlich sein, dass der Kurs neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst hat. Bei dir steht nicht, wie lange eine Unterrichtseinheit gedauert hat.

Weiterhin muss die Bescheinigung von einer amtlich anerkannten Stelle stammen, bei dir wurde sie hingegen scheinbar von der Schule ausgestellt, denn das Rote Kreuz ernennt dich ja nicht zum Schulsanitäter.

Wenn jetzt noch irgendwo ein Originaler Stempel drauf ist von den Maltesern mit einer Unterschrift- dann noch das ganze andere zeug- wann Wurde der Kurs gemacht ( Adressen- und alles was zu einem Dokument gehört) dann ja.

Das was auf den Bildern zu sehen ist- recht bis jetzt nicht aus. ( das kann auch die Oma aus dem Altenheim geschrieben haben )

Hallo,

das reicht leider nicht.

Auch als ausgebildeter "Rettungssanitöter" muss man den Kurs besuchen.

Es geht um den "Wisch" und die dabei anfallenden Gebühren.

Unfallstelle absichern, Gesetzeslage bei unterlassener Hilfeleistung.

Außerdem verliert der Sanitäterschein nach einiger Zeit seineZulassung,

und dann steht man schön blöd da, und braucht einen guten teuren Rechtsbeistand.

Jedenfalls beim TÜV Bayern.

Hansi

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
matrix791  30.09.2023, 09:47

Das was man auf den Bildern sieht- ja stimmt das reicht auf keinen Fall.

auf den Bild sieht man , das er einen " erste Hilfe kurs" bei den Malthesern besucht hat= JA, wenn er den "Kurs" nachweisen kann ( mit Datum und alles gesetzliche Dokumentierte)- ja, der würde reichen.

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migebuff  30.09.2023, 10:47
Auch als ausgebildeter "Rettungssanitöter" muss man den Kurs besuchen.

Schau dir den §19 FeV nochmal in Ruhe an.

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TransalpTom  08.10.2023, 23:35

Das stimmt nicht !

Als Rettungsssanitäter hast du eine höherwertigere Ausbildung, die als Nachweis der ersten Hilfe anerkannt werden muss.
Ein Erste Hilfe Schein verfällt im Sinne der Fahrerlaubnisverordnung nie, einmal gemacht, kannst du den in 20 Jahren wieder vorlegen.
Die Ablauffrist, die Du im Kopf hast ist eine Geschichte der Berifsgenossenschaft, im Sinne der Fahrerlaubnisverordnung ist sie irrelevant.

§19 FEV kennt nur die Forderung nach einen Nachweis in Schulungen in Erster Hilfe, eine Gültigkeitsdauer der Bescheinigung ist nicht genannt und demnach irrelevant.

Desweiteren findest Du in Abs 3 die Anerkennung höherwertiger Ausbildungen

Siehe §19 Abs 3 FEV_:

(3) Des Nachweises über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 bedarf insbesondere nicht, wer

1.

ein Zeugnis über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung oder den Nachweis über eine im Ausland erworbene abgeschlossene ärztliche oder zahnärztliche Ausbildung,

2.

ein Zeugnis über eine abgeschlossene Ausbildung in einem bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberuf im Sinne des Artikels 74 Absatz 1 Nummer 19 des Grundgesetzes, in einem der auf Grund des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannten Ausbildungsberufe Medizinischer, Zahnmedizinischer, Tiermedizinischer oder Pharmazeutisch-kaufmännischer Fachangestellter/Medizinische, Zahnmedizinische, Tiermedizinische oder Pharmazeutischkaufmännische Fachangestellte oder in einem landesrechtlich geregelten Helferberuf des Gesundheits- und Sozialwesens oder

3.

eine Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer mit der Befähigung für das Deutsche Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold

vorlegt.

Wenn man das bei Dir trotz RS Ausbildung gefordert hat, dann lag das am Unwissen des Sachbearbeiters.

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Kerner  09.10.2023, 01:23
@TransalpTom

Der Grund ist viel einfacher, und völlig banal.

Der Ersthelferschein gilt ein Leben lang,

der Sani-Schein muss zyklisch aufgefrischt werden.

Auch wenn man mehr weiß als der Ausbilder..

Also mehr als "hirnrissig" ist mir da nicht mehr eingefallen.

Hansi

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