Schulpflichtig nach erweiterten real?
Moin,
habe letztes Jahr meinen erweiterten real gemacht und wollte dann das Abi machen. Habe aber gemerkt das es mir nicht viel bringt in meiner Richtung und ich deshalb eine Ausbildung gefunden habe. Vertrag ist gemacht und die meinen August fängt die Ausbildung an.(Die Leute dort sind bekannte von mir) Jetzt meinten die muss ich einfach nur noch in der Schule sitzen und warten. Hab aber keine Lust jeden Tag so viel Zeit zu verschwenden wenn ich das 12 Schuljahr jetzt eh nicht mehr schaffe( hab die Arbeiten leer abgegeben). Habe dieses Hakbjahr mich 3 mal früher abholen lassen weil ich mich schlecht fühlte. Jetzt eine Email bekommen vonwegen das ich Schulpflichtig sei und sie mir eine attestpflicht für einzelne Stunden geben könnten oder mit meinen fehlstunden zur Polizei und ein Bußgeld beantragen. Was soll ich jetzt machen? Lebe in Niedersachsen und bin in einem Gymnasium in der elften Klasse. Eigentlich ist meine Schulpflicht doch vorbei wegen meinen real Abschluss. Könnte ich jetzt einfach fehlen? Und wenn ich jetzt jedesmal Attest habe bin ich ja eigentlich auch Save und mir kann nichts passieren. Habe auch gehört das man ein freiwilliges Praktikum machen kann was die Schulpflicht ersetzt. Leider weiß ich nicht ob ich das immernoch machen kann, da ich auf einen Gymnasium bin und das Halbjahr schon seit 4-5 Wochen angefangen hat und arbeiten geschrieben wurden. Und wenn es sowas gibt, darf die Schule das denn ablehnen?
2 Antworten
Hi,
die Schulpflicht endet nicht mit dem Realschulabschluss. In den meisten Bundesländern ist man bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres schulpflichtig
Nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) dauert die Schulpflicht grundsätzlich 12 Jahre. Sie endet nicht mit dem Erreichen der Volljährigkeit (§ 65 Abs. 1 NSchG).
Also musst du deiner Pflicht nachkommen und die Schule auch besuchen.