Schule wechseln in der 6. Klasse, um ein Sitzenbleiben zu vermeiden-geht das?
Eine Bekannte hat mit erzählt, dass sie ihre Tochter jetzt zum Halbjahr auf eine Stadtteilschule schicken will, weil die Tochter auf dem Gymnasium richtig schlecht geworden ist. Sie steht in den Kernfächern auf einer 5. Also in allen Kernfächern. Ich hab meine Zweifel, ob sie das tun kann bzw. ob das möglich ist.
Meine Frage an euch: Können Eltern entscheiden, dass das eigene Kind, bevor es sitzenbleibt, die Schule zum Halbjahr wechselt? Müssen da Lehrer nicht auch zustimmen?
8 Antworten
Also in der Regel wird das wohl, vor allem bei den Noten, nichts werden. Insbesondere stellt sich die Frage, wie sie sich das eigentlich vorstellen:
Das Kind HAT Defizite, sonst würde es nicht auf diesen Noten stehen. Die sollte man lieber anständig aufarbeiten als das Kind ständig in irgendwelche neuen Umgebungen zu stopfen, damit es bloß kein Jahr wiederholen muss und dabei mehr und mehr Lücken in den Grundlagen bekommt.
In NRW heißen die 5. und 6. Jahrgangsstufen "Erprobungsstufe". Sollte sich da zeigen, dass die Schulform nicht die richtige war, ist ein Wechsel möglich, falls man eine Schule findet, die das Kind aufnimmt. Das geschieht oft auf Empfehlung der Lehrer, aber die Entscheidung treffen die Erziehungsberechntigten.
Mein Sohn wechselt auch im HJ, genau wie bei Euch, Gymnasium und 5en..uns wurde es sogar empfohlen zu wechseln..Ich weiß nur nicht, ob er die 5en in dem 2. HJ in der neuen Schule aufholt und was dann passiert wenn nicht..ob er dann sitzenbleibt, keine Ahnung, da muss ich erstmal nachfragen..
Nein. Es muss lediglich die neue Schule die Aufnahme akzeptieren.
Zum Halbjahreswechsel geht das nicht. Und wenn sie nicht versetzt wird, wird sie das auch auf keiner anderen staatlichen Schule, auf die du sie steckst, es sei denn, man würde eine andere Schulform wählen.
Bei Privatschulen wie Freien Waldorfschulen sieht es wieder anders aus, da gibt es kein "nicht versetzt".