Schule verweigert Zeugnis?

1 Antwort

Soweit ich weiß, hat man einen Rechtsanspruch auf ein Zeugnis. Wenn die Herausgabe verweigert wird, muss die Schule das rechtlich begründen. Dass eine Klausur nicht mitgeschrieben wurde, ist keine rechtliche Begründung. Allerdings könnte sich daraus unter Umständen eine rechtliche Begründung ergeben.

Unter rechtlicher Begründung versteht man die Nennung eines Gesetzes (einschließlich Paragraph und Absatz), einer Rechtsverordnung oder ähnliches. Außerdem muss die Ablehnung auch einen Rechtsbehelf enthalten. Dieser ist nichts anderes als ein Hinweis darauf, dass man gegen diese rechtlich begründete Ablehnung Widerspruch einlegen kann.

Wenn einem das Zeugnis so wichtig ist, kann man auch selbst auf Herausgabe klagen. Das würde ich aber möglichst vermeiden. Sollte man den Rechtsstreit verlieren, trägt man die Kosten des Verfahrens.

Wenn die neue Schule das Zeugnis braucht, könnte die sich ja an die alte Schule wenden. Vielleicht erfährt man darüber den rechtliche. Grund, wenn es denn einen gibt.

Gruß Matti