Schule und Feuerwehr?


07.01.2020, 04:20

Bin bald 18 deswegen möchte ich das wissen weil da ist man ja volljährig und darf da erstrecht nachts auf Einsatz und die Frage ist wenn ich dann nachts auf Einsatz bin und dieser länger dauert (in die Schulzeit hinein) ob ich da dann befreit bin ? .... Weil im Grunde kann ich da ja nichts dafür wenn er länger dauert

8 Antworten

Hallo Jasibre,

die Feuerwehrgesetze der verschiedenen Bundesländer beinhalten allesamt Paragraphen die in etwa aussagen, dass der Arbeitgeber seinen in der FF tätigen Arbeitnehmer für Einsätze und Übungen freizustellen hat, ohne dass diesem hierdurch Nachteile entstehen.

Die Gesetze sprechen aber alle ausdrücklich von Arbeitsverhältnissen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer - nicht von Schülern und Schulen.
Einzig Bayern hat Regelungen speziell für Schüler getroffen: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2230_1_1_1_UK_045

Das hat auch seinen Grund, denn mit der schulischen Ausbildung legst Du den Grundstein für Dein gesamtes späteres Leben, da diese Auswirkungen auf Deinen Beruf und auf Deine finanziellen Möglichkeiten hat. Deshalb sollte die Schule immer vorgehen... soweit zumindest die Theorie.

Nun ist es aber auch so, dass man immer abwägen muss. Schultag ist ja nicht gleich Schultag.

Sofern für Dich keine Schulpflicht mehr besteht und Du volljährig bist (Minderjährige dürfen in der Regel eh keine Feuerwehreinsätze fahren), hast Du also einen gewissen Ermessensspielraum. D.h., Du musst selbst abwägen, ob der Einsatz wichtiger ist als der Unterricht.

Ich habe es in meiner Zeit in der Oberstufe immer so gehalten, dass ich bei Klausuren grundsätzlich nicht zum Einsatz ausgerückt bin. Da habe ich meist abends vorher den Melder ausgeschaltet, damit ich morgens ausgeruht und rechtzeitig zur Klausur erscheinen konnte.

Während des normalen Schulbetriebs habe ich den Melder dabei gehabt und dann jeweils kurzfristig entschieden, ob ich zum Einsatz fahre oder nicht. Das habe ich dann zum einen vom Einsatzstichwort abhängig gemacht, zum anderen von der Wichtigkeit des Unterrichts (Leistungskurse oder Nebenfächer, zeitliche Nähe zur Klausur, ...) und auch davon, ob ich überhaupt zeitnah zum Feuerwehrhaus komme (welche Verkehrsmittel stehen zur Verfügung?).
Wenn ich einen nächtlichen Einsatz hatte oder der Einsatz morgens zu Schulbeginn stattfand, bin ich eben später zum Unterricht gegangen.
Wichtig dabei ist, dass man dies zuvor mit der Schulleitung und der Klassen-/Jahrgangsleitung bespricht, damit die Lehrkraft sich nicht wundert, wenn Du während des Unterrichts plötzlich eilig den Raum verlässt. Und ich habe mir den Einsatz dann hinterher immer von der Wehrführung bescheinigen lassen, damit gar nicht erst der Verdacht entsteht, ich würde schwänzen und die Feuerwehr als Ausrede vorschieben.

Aber wie gesagt: Im Zweifel sollte die Schule immer vorgehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr

FireTim  07.01.2020, 14:24

Was man noch dazusagen muss ist, das laut Schulbesuchsverordnung ein Sozialer Dienst (u.a Feuerwehr) einen Beurlaubungsgrund darstellt und somit auch Schüler unter 18 Jahren die Schule verlassen dürfen. Diese würde das ja eher im Bereich Ausbildung bei der Feuerwehr treffen.

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Grundsätzlich sollte die Schule vorgehen, das war bei mir auch so, ich war auch lange bei der Feuerwehr. Du kannst zwar bei der Schule nachfragen aber das sollte dann vermutlich als unentschuldigtes fehlen gelten. In der Regel gibt es aber auch genug Personal bei Einsätzen bzw. du kannst und musst es dann auch selber abwägen können, ob du zum Einsatz gehst, bzw. auch früher vom Einsatzort abhaust.

Das kommt aufs Bundesland an. In Bayern beispielsweise ist man ab 18 auch als Schüler für Einsätze freizustellen.

Schau mal im Feuerwehrgesetz deines Bundeslandes nach.

Woher ich das weiß:Hobby – Maschinist und Atemschutzträger bei der FF

Du bist wahrscheinlich noch Schulpflichtig und die Feuerwehr ist höchstwahrscheinlich nur freiwillig, deswegen geht die Schule vor.

Davon abgesehen dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass die Feuerwehr dich mitten in der Nacht hinzuzieht.


windydogs  07.01.2020, 09:47
….und die Feuerwehr ist höchstwarscheinlich nur freiwillig.....

Die " nur freiwilligen " Feuerwehren sind im flächenmäßig größten Teil von Deutschland dummerweise die einzigen Feuerwehren die es dort gibt.

Wenn die nicht kommen, kommt auch niemand anderes.

Insofern sollte man vielleicht doch ein wenig vorsichtiger sein mit der Einschätzung, was angeblich alles vor geht....

Mag durchaus sein, daß man im Einsatz auf Schüler in den meisten Fällen verzichten kann, aber wenn derjehnige  ein Mal im Jahr mal drei Stunden versäumt weil ein Einsatz eben doch etwas länger dauert, dann hat das gefälligst in Ordnung zu sein. Erst recht zu Zeiten wo es offenbar problemlos möglich ist für tausende Schüler regelmäßig ganze Tage ausfallen zu lassen, weil man demonstrieren möchte.

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Jasibre 
Beitragsersteller
 07.01.2020, 04:09

Es ist nicht unwahrscheinlich es gibt auch nachts Einsätze und das häufiger als manche denken

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mandalorian1  07.01.2020, 04:18
@Jasibre

Na und? Du wirst wahrscheinlich Minderjährig sein.

Die Feuerwehr würde nur Probleme bekommen mit deinen Eltern, deiner Schule und dem Jugendschutzgesetz.

Dass es Nachts auch Einsätze gibt habe ich nie bestritten.

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Jasibre 
Beitragsersteller
 07.01.2020, 04:23
@mandalorian1

Bin noch minderjährig (17) werde am 15.06 aber schon 18 ... Wie ist es dann da

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mandalorian1  07.01.2020, 04:24
@Jasibre

Recherchier selbst, den Zugang zum Internet hast du schließlich.

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Jasibre 
Beitragsersteller
 07.01.2020, 04:32
@mandalorian1

Da findet man aber nicht wirklich was was darüber

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Du wirst unter Garantie das Thema Rechte und Pflichten in deiner Wehr behandelt haben dazu zählt auch "Arbeitsausfall".

Bei mir in MV steht in §11 BrSchG unter Entpflichtung zur Arbeitsleistung während des Feuerwehreinsatzes:

"Soweit Feuerwehrangehörige in Schuleausbildung sind, ist grundsätzlich der Schulbesuch vorrangig"