Ab wann darf ich mit auf einen Einsatz?

7 Antworten

Hallo Martin09090,

das Feuerwehrwesen unterliegt dem Landesrecht - entsprechend gibt es in allen deutschen Bundesländern Feuerwehrgesetze, die sich im Detail voneinander unterscheiden. Zudem kann die Feuerwehr als kommunale Einrichtung dann auch noch im Rahmen dieser Gesetze tun und lassen, was sie möchte...

Unterscheiden muss man dann weiterhin in "Eintritt" und "Einsatz".
Die Liste mit den Mindestaltersgrenzen hat Nomex64 hier ja schon verlinkt.

In einigen Bundesländern liegt das gesetzliche Mindestalter für den Eintritt bei 16 Jahren, in anderen bei 18 Jahren und wieder anderen irgendwo dazwischen.

Was dann folgt, ist in aller Regel zunächst die Grundausbildung. Und auch hier gibt es wieder von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen. In vielen Ländern kannst Du beispielsweise mit 16 Jahren Deine Grundausbildung beginnen. In anderen als Minderjähriger nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten und in wieder anderen erst mit 18 Jahren. Bei uns lehnt beispielsweise der für die Ausbildung zuständige Kreisfeuerwehrverband ganz klar die Ausbildung von Minderjährigen ab, da auch die Ausbildung mit gewissen Gefahren (z.B. Leitersteigen) verbunden ist.

Ähnlich sieht es mit der Teilnahme an Einsätzen aus. In den allermeisten Bundesländern ist hier die Volljährigkeit Grundvoraussetzung für den Einsatzdienst. Und selbst dort, wo das nicht explizit verboten ist, haben die Wehren dann häufig intern das Mindestalter auf 18 Jahren hoch gesetzt, da sie die notwendige Aufsichtspflicht für Minderjährige im Einsatz nicht übernehmen können oder wollen.

Ob man, von den o.g. Regelungen einmal abgesehen, nach dem Eintritt direkt mit in den Einsatz darf oder nicht, hängt u.a. auch von den "örtlichen Gegebenheiten".
In vielen Wehren erhalten die volljährigen Mitglieder erst nach bestandener Grundausbildung den Meldeempfänger und die Erlaubnis, Einsätze fahren zu dürfen. In anderen, vor allem kleineren Wehren, rückt der Neue aber von Anfang an mit zum Einsatz aus (Stichwort "Learning by doing"), soll hier aber zunächst noch beobachten und lernen und wird erst nach und nach wichtigere Aufgaben übertragen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr

Zunächst mal sind da die Altersgrenzen des Bundeslandes zu beachten. http://www.feuerwehrverband.de/altersgrenzen.html

Dann brachst du mindestens die Grundausbildung (Truppmann nach FwDV 2). Ansonsten stehst du im Einsatz ohnehin nur im Weg.

Wie lange das Alles dauert sagt dir der Wehrführer deiner örtlichen Feuerwehreinheit.

Noch ein Tipp: Leute die nur Einsatzgeil sind sieht man bei der Feuerwehr nicht gern. Feuerwehr ist mehr als nur Einsätze fahren.

Woher ich das weiß:Hobby
Ich möchte zur Freiwilligen Feuerwehr

Super!

Wenn ich also dort hingehen würde, dürfte ich dann direkt mit auf einsätze mitfahren

Das würde mich sehr wundern. Normalerweise ist vorher die Grundausbildung (Truppmann Teil 1) zu absolvieren. Bis man für dich irgendwo einen Platz findet, kann je nach Region auch mal ein Jahr vergehen. Außerdem gibts je nach Bundesland ein Mindestalter für den Eintritt in die Einsatzabteilung (sodass du mit denen üben kannst) von 16, 17 oder 18 Jahren.

oder wie lange dauert das bis ich das darf?

Konkret sagt dir das der (Abteilungs-)Kommandant deiner Feuerwehr. Einfach hingehen und fragen.

Übrigens: Ich empfand es als großes Versäumnis, in die Grundausbildung zu gehen ohne in der Jugendfeuerwehr gewesen zu sein. Es war doch deutlich, dass die anderen mehr wussten als ich. Nimm es also bitte nicht als Nachteil oder "Abstellgleis", wenn du zuerst noch für 1-2 Jahre an die Jugendfeuerwehr verwiesen wirst.

Servus Martin,

sobald du 16 bist darfst du je nach Bundesland immerhin die richtige Uniform tragen. In den Einsatz fahren darfst du allerdings tatsächlich erst nach der abgeschlossenen Truppmannausbildung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung