Schule "spicken"?
Hi,
Ich habe gestern eine französisch Arbeit geschrieben und habe vor der Arbeit nochmal schnell alle vocabeln auf Krampf gelesen und kaum ,dass die Arbeit verteilt war habe ich schnell alles was ich nicht vergessen habe auf meinen Schmierzettel gekitzelt. Mach ich manchmal so, Kurzzeitgedächtnis ist dafür genug. Allerdings hat meine Lehrerin gedacht daß es ein spickzettel war und ihn einkassiert.
Darf sie das ohne Beweis?
4 Antworten
Nein darf sie nicht und habe ich damals auch immer so gemacht.
Natürlich hat Deine Lehrerin das Recht, einen mutmaßlichen Spickzettel von Dir und jedem anderen ihrer Schüler einzubehalten! Wenn Du die Schule und das Lernen ernst nähmst, würdest Du schon Tage zuvor die Vokabeln so lernen, dass Du sie Dir bis zur Vokabelarbeit gründlich eingeprägt hast und dies nicht nur bis zum Kurzzeitgedächtnis anhält, sondern die Vokabeln durch konstruktives Lernen Eingang ins Langzeitgedächtnis gefunden haben. Mit 16 Jahren solltest Du als Gymnasiastin eigentlich die Fähigkeit besitzen, zu wissen, wie man lernt und sich Vokabeln einer Fremdsprache wie Französisch erfolgreich einträgt!
Ich glaube kaum, dass du rechtlich gegen sie wegen einem Schmierzettel vorgehen kannst. Aber du kannst dein Glück natürlich bei ihr oder der Schulleitung versuchen.
Woher soll die Lehrerin wissen, dass dein Schmiermittel kein Spickzettel ist? Einen weiteren Beweis braucht sie nicht.
Hättest du deine Wörter auf das ausgeteilte Schulaufgabenpapier geschrieben, wäre es etwas anderes.