Schule Probleme?

1 Antwort

Ich habe Deine Frage erst jetzt gelesen und da nur eine Antwort darauf gegeben wurde, dachte ich, ich schreibe etwas dazu, auch wenn ich selbst nicht genau wüsste, was ich in dieser Situation tun würde.

Das ist ja eine verfahrene Situation! Ich verstehe leider nicht ganz, worin das Fehlverhalten genau liegt. Denn sich über Lehrer zu beschweren ist doch für Schüler völlig normal! Es muss ja dann quasi über das normale Maß hinausgegangen sein, dass solch eine harte Bestrafung darauf folgt.

Was mich als Eltern oder Mitbetroffene wütend machen würde ist, dass die anderen Schüler ihre Beiträge gelöscht haben und somit aus der Schusslinie sind. Das einzig Positive daran ist, dass Dein Bruder daraus vielleicht lernt, sich nicht mehr so unbedarft in einem offen zugänglichen Chat zu äußern. Aber auf solch eine Lektion kann man gut und gerne verzichten!

Ich denke, sich an die Lehrer zu wenden wird nichts bringen. Sie werden ihr Urteil nicht revidieren, da bin ich mir sicher. Ich habe in einer Kita gearbeitet und kenne solch ein Verhalten. Zuzugeben einen Fehler gemacht zu haben wäre eine Schwäche, die man sich als Autoritätsperson nicht leisten darf. Traurig aber wahr.

Gerichtlich dagegen vorzugehen wird ebenso erfolglos sein, befürchte ich. Und nicht nur, weil es scheinbar keine Beweise mehr dafür gibt, dass mehrere Personen beteiligt waren, sondern auch, weil kein eindeutiger Straftatbestand von Seiten der Lehrerschaft vorliegt. Mir fiele zumindest keiner ein. Aber dazu müsste man einen Rechtsanwalt befragen. Allerdings könnte man noch einmal versuchen, mit dem Lehrer oder/und dem Direktor zu sprechen und die Dinge klar zu stellen. Aber wie oben schon gesagt......

Für Deinen Bruder ist das natürlich schrecklich und er steht jetzt unter Schock. Ich würde noch ein wenig Zeit vergehen lassen.

Von der Realschule aufs Gymnasium zu wechseln ist zwar grundsätzlich möglich, aber mit Voraussetzungen und vielleicht auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Ich habe nur das hier gefunden:

Nach Abschluss der 5. Jahrgangsstufe an der Realschule kann das Kind in die 5. jahrgangsstufe des Gymnasiums wechseln. Hierfür benötigt es eine Vorrückungserlaubnis und im Jahreszeugnis eine Durchschnittsnote von mindestens 2,50 in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik.

Das kann sich aber auch nur auf Bayern, wo ich lebe, beziehen.

Es tut mir leid für Euch und vor allem für Deinen Bruder! Ich hoffe, Ihr findet eine Lösung, die vielleicht in einem Schulwechsel an eine andere Realschule liegen könnte?
Viel Glück wünsche ich Euch und Deinem Bruder vor allem, dass er wieder gerne in eine Schule gehen kann!