Schule beschließt die Schüler in den Pausen einzusperren! (kein Scherz)

13 Antworten

Ab einem Alter von 18 kann dir niemand vorschreiben wo du deine Zeit verbringst.... ist was ich eigentlich sagen möchte nur gibt es da ein Problem. Das Problem ist versicherungstechnischer Natur, denn eine Schule versichert dich von dem Moment an wo du in der Schule bist. Diese Versicherung besteht bis die Schule vorbei ist, also auch in der Pause während du bei Aldi&Co. einkaufst bist du noch immer in dieser Versicherung. Allerdings kann die Schule ihre Auflagen nicht erfüllen wenn du dich nicht mehr auf dem Schulgelände befindest, wenn dir in dieser Zeit etwas zustösst ist die Schule verantwortlich und die Versicherung ist nicht mehr verpflichtet zu zahlen.

Mit anderen Worten, ja zusammen mit der Schulpflicht dürfen sie dich bis zum Ende deiner Schulstunden auf dem Gelände festsetzen. <.<

ja, weil auch ueber 18 jaehrige unterliegen der schulpflicht und der schulordnung... innerhalb der unterichtszeit seit ihr ausserdem nur auf dem schulgelaende versichert.

ihr koennt doch vor dem unterrichtnahrung und getraenke kaufen - und mitnehmen.

in england ist es auch so, dass haeufig aus sicherheitsguenden das schulgelaende abgeschlossen wird.


aferinabisi 
Beitragsersteller
 30.08.2012, 16:27

Mag vielleicht sein das wir nur auf den Schulgeländen versichert sind, 18 Jährige können doch wohl selber entscheiden dürfen was sie wo machen, oder etwa nicht??

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rike1954  31.08.2012, 21:29
@aferinabisi

nein, da irrst du dich...auch in einem betrieb gibt es regeln und da sind fast alle ueber 18..!

strenge pausenregeln, vorschriften bezueglich schutzkleidung, essenaufnahme etc kann auch fuer aeltere geregelt werden,,,

18 jahre bedeutet nicht alles ist erlaubt oder jeder kann selber entscheiden.

besprecht das in einer gesamtkonferenz der schule mit schulleitung, elternbeirat und smv

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Auf der einen Seite ist das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeiten (und da gehören auch die Pausen dazu) verboten, da die Unfallschutzversicherung nur bei Unfällen greift, die innerhalb des Schulgeländes und auf dem direkten Schulhin- und rückweg passieren.

Hier drohen auch den Lehrkräften empfindliche Disziplinarstrafen wegen Verletzung der Aufsichtspflicht.

Und ja, das gilt auch bei volljährigen Schülern.

Auf der anderen Seite ist das Abschließen der Schultore rechtlich kritisch, da zum einen Freiheitsberaubung geltend gemacht werden kann, zum anderen im Katastrophenfall (z.B. Brand) die Evakuierung verzögert werden kann.

Kurz: Einsperren ist nicht OK, die Schule hat aber durchaus das Recht, jeden Schüler am Schultor abzupassen und einen Verweis zu erteilen bzw. bei fortgesetzter Mißachtung auch härtere Disziplinatmaßnahmen zu ergreifen.

Ich denke, dass das ein Thema der Schulkonferenz ist, zumindestens in Hessen. Für einen geordneten Schulbetrieb denke ich, dass ein Verbot rechtens ist. Auch für Volljährige.

Der Hintergrund liegt bestimmt darin, das das Schulgelaende nicht waehrend der Schulyeit verlassen werden darf. Ob die Schule jetzt abschliesst... das ist bestimmt nicht okay.