Lehrer kontaktiert Eltern ohne Zustimmung des volljährigen Schülers, was kann der Schüler machen?
Ich bin 18 Jahre und noch Schüler in einer berufsbildenden Schule in Österreich und habe eine Frühwarnung in einem Fach. Der Lehrer in diesem Fach, besteht darauf, dass sie von meiner Mutter unterschrieben wird. Was kann ich da als Schüler dagegen unternehmen, wenn ich es nicht unterschreiben lasse und dann der Lehrer meine Mutter telefonisch kontaktiert, obwohl ich den Zettel, mit der Einwilligung, dass die Lehrer meine Eltern über meine Leistungen kontaktieren dürfen, widerrufen habe (nicht ausgefüllt und auch nicht abgegeben habe)? Darf er das dann rechtlich überhaupt?
7 Antworten
Weiß er ob du überhaupt volljährig bist? Ab 18 darfst du deine Arbeiten selbst unterschreiben da du Volljährig bist das heißt das er deine Eltern nicht anrufen dürfte.
Dann sag ihm dass sowas nicht geht im Endeffekt haben deine Eltern dir nichts mehr zu sagen im rein rechtlichen Sinne
und wenn er es trotzdem macht, er besteht ja darauf?
Das solltest Du ohne nähere Kenntnis der österreichischen Rechtslage nicht so einfach in den Raum stellen.
Mal als deutsches Gegenbeispiel - das Berliner Schulgesetz :
Hab es mir durchgelesen. Deine Antwort war auch meine Vermutung, aber ich wollte nochmal sichergehen, falls ich rechtliche Schritte einleiten muss
Du hast bis jetzt die einzig brauchbare Antwort auf diese Frage gegeben, alle anderen reden nur drumherum
Sehr gut, das der Lehrer das macht. Wahrscheinlich ist es genau das Richtige, wenn du so viel Angst davor hast. Du hast es schleifen lassen und nun wirst du die Konsequenzen spüren.
Ich glaube du verstehst die Frage nicht ganz. Meine Frage ist, da ich ja volljährig bin, und den Zettel, wo ich zustimmen müsste, dass die Schule meine Eltern über meine Leistungen informieren darf (das ist ein Zettel, wo der volljährige Schüler zustimmt, was ich aber nicht gemacht habe, und das ganze, der Erlaubnis es den Eltern zu sagen (also von der Schule aus) ist im österreichischem Schulgesetz so geregelt, dass die Schule eigentlich es nicht machen darf, wenn der volljährige Schüler dem nicht zustimmt), nicht abgegeben habe, und wenn dann der Lehrer trotzdem meine Mutter kontaktiert, würde er ja dem Schulgesetz verstoßen, oder nicht? Er besteht ja wie gesagt auf die Unterschrift meiner Mutter. Theoretisch dürfte er das ja nicht von den Eltern verlangen, da ich volljährig bin und eigentlich selbst unterschreiben dürfte. Genau das darf ich nämlich bei allen anderen Lehrern auch. Ein paar Lehrer wollen sogar , dass ich wenn ich eine Frühwarnung bekomme, sie unterschreibe und gleich wieder zurückgebe.
Indirekt will ich auch mit der Frage fragen, was er denn tun könnte, wenn ich einfach selbst unterschreibe und es wieder abgebe? Rechtlich wäre es ja nicht falsch, da die Frühwarnung auch mit meinem Namen adressiert ist (mein Name steht da, wo bei anderen der Name der Eltern steht, wenn sie noch nicht volljährig sind). Was kann er dann dagegen machen? Nichts, oder? Da ich ja meine Pflicht, sie wieder abzugeben, erfüllt habe.
Das bringt dich aber nicht wirklich weiter, oder gibst du dir dann selbst eine Strafe? Irgendwann bist du Mal dankbar, das er deine Mutter kontaktiert hat
Sicher nicht, da ich schon volljährig bin und mir auch meine Eltern somit keine Strafe mehr geben können bzw. auch nicht mehr dürfen, weil ich sonst nämlich ganz einfach ausziehe. Ich glaube du weißt nicht genau, welche Rechte man ab 18 hat.
Rein rechtlich darf er das wahrscheinlich nicht. Aber er versucht ja, die Eltern - bei denen Du wohl noch wohnst und die vielleicht Einfluss auf Dich haben, mit einzubinden, um den Sinn der Frühwarnung zu erfüllen. Nämlich dich dazu zu bringen, deinen Arbeitseinsatz zu erhöhen. Also in deinem Sinne.
Wenn du es genau und rechtssicher wissen willst: geh zum Anwalt.
Danke für die Antwort, ist aber mittlerweile nicht mehr relevant, da es letztes Schuljahr betroffen hat
Das „Frühinformationssystem“ zielt darauf ab, dass durch das rechtzeitige Zusammenwirken von Lehrpersonen, Erziehungsberechtigten und betroffenem Schüler bzw. betroffener Schülerin die Ursachen für bestehende Verhaltensschwierigkeiten festgestellt und mit den erforderlichen Hilfestellungen konkrete Fördermaßnahmen zur Verbesserung erarbeitet werden*https://bildung.bmbwf.gv.at/schulen/recht/info/schulrecht_info_3_5822.pdf?61ebmc
Wie @wilees schon ganz richtig feststellt. Deine Eltern dürfen zahlen, du hingegen setzt deine Energie ein, dass du gegen eine Zusammenarbeit, die dir im Endeffekt helfen soll- dagegen angehen zu können?
Mensch reiss dich doch mal zusammen! Selbst Wenn du dagegen rechtlich angehen könntest- kannst du dir erstens keinen Anwalt leisten- zweitens wäre es deutlich besser, für dich und auch für deine Eltern, wenn du dich anstrengst und mit einer ausgezeichenten Leistung abschliesst, meinst du nicht? Auch so eine Einstellung hat was mit Erwachsen sein zu tun. Mache dir einmal darüber Gedanken- bitte.
Ich glaube du verstehst die Frage nicht ganz. Meine Frage ist, da ich ja volljährig bin, und den Zettel, wo ich zustimmen müsste, dass die Schule meine Eltern über meine Leistungen informieren darf (das ist ein Zettel, wo der volljährige Schüler zustimmt, was ich aber nicht gemacht habe, und das ganze, der Erlaubnis es den Eltern zu sagen (also von der Schule aus) ist im österreichischem Schulgesetz so geregelt, dass die Schule eigentlich es nicht machen darf, wenn der volljährige Schüler dem nicht zustimmt), nicht abgegeben habe, und wenn dann der Lehrer trotzdem meine Mutter kontaktiert, würde er ja dem Schulgesetz verstoßen, oder nicht? Er besteht ja wie gesagt auf die Unterschrift meiner Mutter. Theoretisch dürfte er das ja nicht von den Eltern verlangen, da ich volljährig bin und eigentlich selbst unterschreiben dürfte. Genau das darf ich nämlich bei allen anderen Lehrern auch. Ein paar Lehrer wollen sogar , dass ich wenn ich eine Frühwarnung bekomme, sie unterschreibe und gleich wieder zurückgebe.
Indirekt will ich auch mit der Frage fragen, was er denn tun könnte, wenn ich einfach selbst unterschreibe und es wieder abgebe? Rechtlich wäre es ja nicht falsch, da die Frühwarnung auch mit meinem Namen adressiert ist (mein Name steht da, wo bei anderen der Name der Eltern steht, wenn sie noch nicht volljährig sind). Was kann er dann dagegen machen? Nichts, oder? Da ich ja meine Pflicht, sie wieder abzugeben, erfüllt habe.
Ich habe dich schon verstanden. Und auch deine Gedankengänge. Leider gibst du nicht einmal an, auf welche Form der berufsblidenden Schule du gehst um dich selbst etwas besser einschätzen zu können. Denn ganz ehrlich klingt dein Anliegen nicht nach einem erwachsen handelnden und denkenden Menschen, dem es normalerweise lieber sein sollte, wenn sich andere um ihn und seine Zukunft bemühen.
Und nein machen kann er nichts. Deine Mutter evt auf eine andere Art versuchen zu kontaktieren (telefonisch zb) könnte- jenachdem wie dein Lehrer motiviert ist, dir helfen zu wollen- durchaus eine Möglichkeit sein.
Versuche doch lieber gute Noten und Leistung zu erbringen. Es ist Deine Zukunft, die dir wirklich am Herzen liegen sollte.
Ja, bei den meisten Sachen muss ich dir zustimmen, aber nicht bei allem. Falls du dich mit österreichischen Schulen auskennst, ich gehe auf eine HTL für Informatik (Programmieren und solche Sachen)
Ah geh, HTL :) - dann sieh zu, dass das was wird! Gehst doch nicht umsonst dahin- ist doch wichtig für deine Zukunft. Gib Gas, damit es eben keinen Grund mehr gibt deine Eltern informieren zu wollen. Wenn du da mit Auszeichnung abschliesst hast du deine nächste Stelle sozusagen in der Tasche! Und ehrlich? Verschwende deine Zeit nicht damit, Negatives machen zu wollen- du wirst wirklich froh sein, wenn du da so richtig gut wirst- es lohnt sich.
Danke, für diesen netten Kommentar.
Aber eine Sache verstehe ich noch immer nicht ganz, aber das wird wahrscheinlich so sein, weil jeder Mensch (und somit auch Lehrer) anders sind. Die Sache die ich da nicht verstehe ist: Die einen Lehrer wollen es, dass ich es gleich unterschreibe und wieder gleich wieder abgebe, den anderen ist es egal ob ich unterschreibe und es gleich wieder abgebe oder ob ich es den Eltern unterschreiben lasse und die anderen bestehen auf die Unterschrift der Eltern bei einem volljährigen Schüler. Das wird aber so sein, weil jeder Mensch verschieden ist und dagegen kann man nichts machen.
Ja- 'leider' ist es manchen offensichtlich egal, oder sehen sich nicht in der Verantwortung. Sowas sehe ich eher als bedauerlich, denn die Zukunft der Schüler sollte bestenfalls auch der Lehrkraft am Herzen liegen.
Danke dir ebenfalls für deinen Komentar. Es freut mich, dass du dir doch Gedanken machst. Ich drücke dir die Daumen, dass alles bei dir gut wird.
Ich kann dir nicht sagen ob es in Österreich auch so ist aber in D haben die Eltern ein Recht auf solche Informationen auch wenn der Sproß 18 ist.
Also in Deutschland schon. Informationenwie die Gefährdung oder SICHERE nicht Versetzung sind gesetzlich freigestellt von dem gedusel mit dem 18 Lebensjahr erreicht. Die Eltern bzw die Lehrer haben ein Recht darauf solch Informationen an die Eltern weiter zu leiten. Auch wenn man 18 ist.
Wenn die Einwilligung dafür von Eltern und dem Schüler ausgefüllt wird, ist es erlaubt, aber wenn der Schüler es nicht ausfüllen lässt, dann nicht
Ja, das weiß er