Darf der Lehrer Stunden vorziehen?
Der Fachlehrer einer Privatschule beschließt mit dem Klassenlehrer dass sein Fach einmal in der Woche nun schon um 6:55 Uhr statt 08:00 Uhr anfängt. Dafür haben die Schüler früher aus. Den Eltern wurde es am Elternabend vorgetragen, es hat sich niemand getraut zu protestieren. Anstatt den Kindern mal hitzefrei zu geben ist das die Art wie mit heissen Temperaturen umgegangen wird. Darf die Schule das machen?
2 Antworten
Ob sie das rechtlich darf (ich vermute, das meinst), weiß ich nicht. Interessant ist etwas ganz anderes. Die (V)Erwachsenen besprechen Dinge untereinander. Diejenigen, die davon betroffen sind, sind außen vor. Das nennt man Adultismus.
Ich werde hier immer mal wieder für meine Haltung zu unserem Schulsystem kritisiert. Aber solche Beispiele bestätigen immer wieder meine Auffassung. Die Schule ist immer noch eine autoritäre Belehrungs- und Erziehungsanstalt.
Das Problem von Seiten der Schüler ist, dass sie sich nicht einig sind. Manche akzeptieren es, andere sind dagegen aber unterwerfen sich, wieder andere stimmen zu. Wenn eine deutliche Mehrheit unter den Schülern mit dieser Regel nicht einverstanden ist, hilft nur eins: Schwänzen. Man könnte es auch «streiken» nennen.
Gruß Matti
Kommt auf die Schulordnung drauf an. Wenn klar festgelegt ist, dass der Unterricht immer um 8 Uhr beginnt, muss das erst die wichtigste Konferenz dieser Schule beschließen, vorher dürfte das sonst nicht gehen
Die Gesamtkonferenz, in meiner Schule die wichtigste, darf die Schulordnung ändern, somit auch diesen Ausnahmefall genehmigen
Das ist kein Ausnahmefall, es wären bis zu den Sommerferien noch 7 Schultage.
Das ist kein Ausnahmefall, es wären bis zu den Sommerferien noch 7 Schultage.
heisst doch in diesem Zusammenhang nichts anderes als "mir passt das gar nicht und ich will das nicht mitmachen".
Denn sonst wäre dir auch in den Sinn gekommen, dass Ausnahmefälle einen vorübergehenden Zeitabschnitt betreffen, der nicht durch das Datum eines Tages begrenzt sein muss.
Naja ist trotzdem ein Ausnahmefall, aber lohnt es sich dann für die 7 Tage?
Sollte das die wichtigste Konferenz beschließen kollidiert das nicht mit dem Gesetz?
Das Gesetz gibt über den täglichen Schulbeginn keine detaillierte Auskunft. Gesetze sind allgemein gehalten.
Das kommt im Sommer an der Schule wohl öfter vor und ist somit kein Ausnahmefall! Und wenn man das Thema rein rechtlich betrachtet (ich hatte mir auch erhofft dass sich zu dem Thema juristisch versierte Menschen melden) wäre es allein über die Gesamtdauer betrachtet für das Schulamt schon mal kein Ausnahmefall, sondern eine Maßnahme. Kein Grund so patzig zu werden!
Sollte das die wichtigste Konferenz beschließen kollidiert das nicht mit dem Gesetz?