Schulden beim Jobcenter Ausbildungsstart?

2 Antworten

Wenn es durch eine nicht Berücksichtigung von Einkommen zu einer Überzahlung gekommen ist, kann es natürlich auch zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Rückforderung von zu Unrecht bezogen Leistungen kommen.

Mehr kann man dazu nicht sagen, dafür müsste man die Umstände genau kennen und alle Bescheide für besagten Zeitraum der Rückforderung prüfen.

Man müsste auch wissen was für dich in den Zeitraum vom Jobcenter gezahlt wurde, was Du selber an Einkommen hattest und wann dir dieses nach dem Zuflussprinzip zugeflossen ist.

Das läßt sich hier nicht eindeutig beantworten.

Du solltest die Unterlagen einem Fachanwalt für Sozialrecht vorlegen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.