Schulbefreiung zurückgezogen?

3 Antworten

Die Schulbefreiung wird auf Antrag von der Schule schriftlich erteilt durch die Verwaltung bzw. die Direktion.

Eine mündliche Zusage ist nicht verbindlich und kann genauso mündlich auch widerrufen werden oder per Benachrichtigung per Smartphone.

Normalerweise nicht.

Soweit ich weiß erteilt die Schulbefreiung auch der Rektor. und das dann verbindlich.

Das Problem dürfte hier aber aber die MÜNDLICHE Zusage sein (auf die man sich aber auch verlassen sollen dürfte, so nicht unter vorbehalt gegeben) Wie genau das nun war kann ich ja nicht sagen.

Was noch - meiner Meinung nach -  nicht geht ist per Whats App. Da muss keiner ständig reinschauen. Es immer und überall nutzen.

Ist zwar ein Risiko, aber man könnte ja nun sagen, man hat die nachricht nicht gelesen.

Am Telefon geht sowas ohnehin nicht. 

Die Schulbefreiung muß beim Direktor beantragt werden und von diesem gibt es auch die Anwort. Schriftlich. Schließlich muß man sie bei der Kirchentagorga auch schriftlich vorlegen. "Mein Lehrer jat ja gesagt", reicht denen nicht. An der ganzen Story ist was faul.