Ausbildung Nebenjob Genehmigung?
Guten Abend ,
mache zur Zeit eine Ausbildung und bin im zweiten Lehrjahr , habe aber noch einen Nebenjob.
Da ich diesen Nebenjob habe , sollte ich mir bestätigen lassen von meinem Betrieb das ich dort arbeiten darf im Nebenjob.
Das haben die mir dann mündlich bestätigt , habe aber nun gehört das ich das lieber schriftlich haben sollte , weil das eine Kündigungsgrund wäre das ich dort arbeite ohne schriftliche Bestätigung.
könnten die mich jetzt zum Beispiel einfach rausschmeißen wenn ich ins Personalbüro gehe und eine schriftliche Bestätigung möchte ?
also quasi das die dann sagen , nein wir wussten davon nichts , sie werden gekündigt ?
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Nebenjob, Recht, Ausbildung und Studium
Auszubildende können durchaus noch eine Nebenbeschäftigung beginnen, haben aber fast immer im Ausbildungs- oder Tarifvertrag ihres Betriebes oder dem Vertrag mit der IHK die Bedingung stehen, dass eine Nebentätigkeit vom Arbeitgeber genehmigt werden muss!
Dies kann der Arbeitgeber aber nur in seltenen Fällen verbieten. Wenn der nebenjobbende Azubi morgens müde zu seinem Ausbildungsplatz kommt, oder die Noten in der Berufschule leiden, endet die Genehmigung allerdings schneller, als sie erteilt wurde.
Gruß siola55