Schufa plus Kündigung?

1 Antwort

Hallo Servus010!

Da du offensichtlich auch außerhalb Deutschlands Internet(zugriff) hast,
kannst du die Kündigung auch per Fax oder Briefpost durch externe Dienstleister rechtssicher und/oder beweisbar an die Schufa senden. Solche Onlineformulare, die oftmals fehlerhaft sind, sind nicht gerade gut; bequem allerdings. Ich hatte in der Arbeit genau so einen Fall, dass ein Klient gekündigt hat, aber weder eine Bestätigung noch Rückantwort erhalten hat. Dann kam es zum Rechtsstreit und der Kunde konnte es nicht beweisen/belegen. Tatsächlich ist bei der SCHUFA auch digital nichts eingegangen. Insofern gab es wohl einen technischen Fehler.

Schaue einmal. Du kannst doch ein Schreiben mit Word etc. verfassen und dann direkt digital als Fax an die SCHUFA senden. Zwecks Unterschrift kann man das Word-Dokument als PDF abspeichern, dann mit z.B. Adobe oder anderen Programmen signieren und verschicken/faxen. Je nach Programm kann man dies auch direkt im Programm machen. Manche Leute drucken auch aus, unterschreiben und scannen das Dokument wieder ein, um dieses dann so zu senden. Manche Anbieter, die digitale Briefpost ausdrucken und verschicken, bieten sogar zwecks Unterschrift ein kleines Feld an, sodass man per Mouse unterzeichnen kann. Es gibt unterschiedliche Signaturarten und Anforderungen.

Auf jeden Fall könnte man auch im Ausland, wenn das alles zu unsicher ist, fix per Smartphone/Computer ein Schreiben ausdrucken lassen, dieses unterzeichnen und dann zum Postdienstleister geben. Zudem wird man nicht bis zum letzten Tag abwarten. Und wenn man im Ausland ist, wird man das vorher sicher auch gewusst haben. Ansonsten kannst du wie oben beschrieben auch im Ausland schreiben, faxen, digitale Briefpost umwandeln und dann zustellen lassen. Ansonsten eben ausdrucken und klassisch verschicken. Nutze bei Briefpost aber die zusätzliche Funktion "Einschreiben", da du dies dann anhand der Sendungsnummer etc., nachweisen kannst.

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Da du ein Monat Zeit hast oder hattest, sollte das kein Problem sein.
Selbst per Post aus dem Ausland.

Manche Dinge kann man auch bequem per Mail erledigen, aber ich rate davon stets ab, da sich der Nachweis im Falle eines Falles recht schwierig gestaltet.

Eine Faxnummer findest du hier:

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Auch zum Sachverhalt bzgl. Kündigung und Unterschrift hat die Verbraucherzentrale etwas dazu geschrieben.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/kuendigung-per-email-darauf-sollten-sie-achten-13132

Alles Gute und frohe Weihnachten!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
 - (Kündigung, Schufa)  - (Kündigung, Schufa)

Servus010 
Beitragsersteller
 25.12.2024, 07:35

Danke. Ich probiere mit Fax am 27.12. bis jetzt habe ich es mit einer außerordentlichen Kündigung versucht und die E-Mail „Wir haben Ihren Kündigungswunsch erhalten“ erhalten. Dies wurde am 14.12. durchgeführt, danach gab es keine Rückmeldung. Ich bin mir nicht sicher, ob die außerordentliche Kündigung die richtige Option ist.

CosmiqUser  25.12.2024, 07:50
@Servus010

Keine Ursache. Nur ein paar Ideen meinerseits. Eigentlich wäre es die "ordentliche Kündigung", aber wenn diese Option eben spinnt bzw. nicht funktioniert und du dies dann im Textfeld erklärt bzw. darauf hingewiesen hast, ist es in Ordnung. Ein Mitarbeiter wird das sicherlich sehen und überprüfen. Zudem hast du eine Mail bzgl. Bestätigung erhalten. Insofern passt es. Stelle dir einmal vor, was wäre, wenn Menschen sich nicht auskennen, das falsche Textfeld bzgl. Kündigungsart wählen. Die Willenserklärung darüber, dass man den Vertrag xyz fristgerecht kündigt, wird ja davon nicht beeinflusst. Ich bin mir sicher, dass manche Menschen den Unterschied zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung nicht kennen und die SCHUFA sicherlich mehr als einen Kündigungswunsch darüber erhalten.

Ich denke, dass diese Willenserklärung ausreichend ist, auch wenn die falsche Option gewählt worden ist.

Alles Gute!