Schülerbafög wie viel bekommt man im Monat?

3 Antworten

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Vom Jobcenter gibt es kein Bafög - dafür ist das Bafög - Amt zuständig.

Wenn man Bafög - für Schüler bekommt, wäre unter Umständen eine Aufstockung durch Bürgergeld vom Jobcenter möglich, wenn Du mit deinem anrechenbarem Einkommen inkl. Kindergeld deinen Bedarf nach dem SGB - ll nicht decken könntest.

Bei Bafög - für Studenten ist man im Regelfall von Bürgergeld ausgeschlossen.

Da wirst Du sehr wahrscheinlich erst einmal den Höchstsatz inkl.der Pauschale für die Warmmiete vom Bafög - Amt erhalten, bis das Einkommen und evtl. Leistungsfähig der Eltern geklärt ist, darum wird sich dann das Bafög - Amt kümmern, dass deine Eltern entsprechende Nachweise über ihr Einkommen angeben.

Was Du an Höchstsatz für Schüler - BAföG inkl.der Pauschale für die Warmmiete bekommen kannst findest Du im Internet.


isomatte  08.07.2024, 19:01

Danke dir für deinen Stern !

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Rawholeman 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 19:02
@isomatte

Kein Problem, scheinst dich auszukennen!

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Rawholeman 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 19:00

Heute wurde gesagt 563€ beim Jobcenter ohne Miete für Verpflegung, kommt das hin? Dort war von normalem Bürgergeld die rede, bin 21.

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isomatte  08.07.2024, 19:05
@Rawholeman

Das ist dann aber kein Bafög - sondern Grundsicherung für den Lebensunterhalt nach dem SGB - ll unter Bürgergeld vom Jobcenter.

Diese 563 Euro wäre der Regelbedarf für den Lebensunterhalt, davon muss alles außer die angemessene KDU - Warmmiete gezahlt werden.

Also auch der Abschlag für normalen Haushaltsstrom, die Warmmiete gibt es dann zusätzlich, eigenes Einkommen wie Kindergeld, Bafög - Erwerbseinkommen usw.würden entsprechend der SGB - ll Verordnungen mindernd auf den Gesamtbedarf angerechnet.

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Rawholeman 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 20:30
@isomatte

Okey also bekomme ich zwar 563 aber manches wird davon abgezogen wie Strom? Sonst aber nichts mehr oder?

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Rawholeman 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 20:33
@Rawholeman

Das Jobcenter übernimmt auch für Bürgergeld-Empfänger die Kaltmiete der Wohnung, die Heiz- und Betriebskosten inklusive Wasser. Nicht pauschal übernommen werden dagegen auch weiterhin die Nebenkosten für Strom, Warmwasser oder Gas zum Kochen.

Mit wie viel kann ich da pro Monat rechnen, da ich noch eine busfahrkarte zu bezahlen habe und Handyflat

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isomatte  08.07.2024, 21:05
@Rawholeman

Einmal vorausgesetzt Du hast Anspruch auf Bürgergeld, dann wird dir von den 563 Euro und der Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom erst einmal nichts abgezogen.

Den Abschlag für den normalen Haushaltsstrom muss jeder aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt von 563 Euro oder eigenem Einkommen selber zahlen.

Strom würde nur dann zusätzlich vom Jobcenter zu der Miete inkl.kalte Nebenkosten für Wasser, Abwasser, Müll, Hauslicht usw.und Heizkosten gezahlt, wenn man mit Strom heizen müsste oder Wasser dezentral über einen Boiler bzw. Durchlauferhitzer erwärmen müsste.

Man muss also alle Kosten, die nichts mit der Warmmiete zu tun haben aus den 563 Euro finanzieren, so wie ich es dir schon erklärt habe.

Diese derzeit 563 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und deine Warmmiete wäre dann dein Grundbedarf, ohne das eigenes Einkommen angerechnet wurde.

Wenn Du noch unter 25 bist, steht dir ja zumindest das Kindergeld von derzeit 250 Euro zu, wenn Du von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in dieser Höhe bekommst.

Hast Du sonst kein Erwerbseinkommen, dann könntest Du vom Kindergeld im Regelfall min. 30 Euro Versicherungspauschale absetzen.

Dann hättest Du nur noch max. 220 Euro anrechenbares Kindergeld übrig und das würde auf deinen oben genannten Grundbedarf angerechnet und deine Leistungen entsprechend gekürzt.

Also von den 563 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und der Warmmiete abgezogen.

Sollte dann noch vorrangiger Anspruch auf Bafög - bestehen, würden die 30 Euro Versicherungspauschale auf das Kindergeld entfallen, es würde dann voll auf deinen Bedarf angerechnet.

Dafür stünde dir dann auf dein Bafög - ein pauschaler Freibetrag von 100 Euro pro Monat zu, damit könntest Du dann Fahrkosten usw.zahlen.

Die 100 Euro Freibetrag würde das Jobcenter also theoretisch vom Bafög - abziehen und so dein anrechenbares Einkommen verringern, hättest diese 100 Euro aber zusätzlich, um ausbildungsbedingte Aufwendungen davon zu bestreiten.

Diese 100 Euro auf das Bafög - würden aber nur solange gelten, solange Du zusätzlich kein Erwerbseinkommen erzielten würdest.

Wenn doch, würde auch das Bafög - im Regelfall voll wie das Kindergeld angerechnet, dafür hättest Du dann Anspruch auf Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll.

Unter 25 Jahren mit Anspruch auf Kindergeld stünde dir auf Erwerbseinkommen der seit Juli 2023 geltende erhöhte Grundfreibetrag bis auf Höhe der Minijobgrenze zu, bis auf monatlich 538 Euro Brutto gleich Netto würde dann nichts auf deinen Bedarf angerechnet.

Läge das Bruttoeinkommen höher, würden über den erhöhten Grundfreibetrag weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll dazu kommen.

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Rawholeman 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 21:16
@isomatte

Hast Du sonst kein Erwerbseinkommen, dann könntest Du vom Kindergeld im Regelfall min. 30 Euro Versicherungspauschale absetzen.

wird das automatisch gemacht?

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Rawholeman 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 21:17
@Rawholeman

Dafür stünde dir dann auf dein Bafög - ein pauschaler Freibetrag von 100 Euro pro Monat zu, damit könntest Du dann Fahrkosten usw.zahlen.

Und wie kriege ich das, wird dass das Jobcneter automatisch pro Monat auszahlen, also 663?

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Rawholeman 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 21:19
@isomatte

Also wenn es richtig verstehe bekomme ich die 563€ Bürgergeld und müsste kein Strom oder sonstige Daueraufträge davon monatlich abziehen? Also 563€ für Verpflegung und für das Busticket und Schulzeugs kann ich 100€ extra beantragen?

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isomatte  08.07.2024, 23:27
@Rawholeman

Da würde nichts ausgezahlt, sondern von deinem möglichen Bafög - theoretisch in Abzug gebracht.

Hättest dann ja dein Bafög - und davon würde das Jobcenter aber 100 Euro weniger als Einkommen anrechnen.

Dann hättest Du vom Bafög - 100 Euro übrig, die das Jobcenter nicht als Einkommen auf deinen Bedarf anrechnen würde.

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isomatte  08.07.2024, 23:29
@Rawholeman

Würde es, aber nur wenn Du außer dem Kindergeld kein weiteres Einkommen hättest, also z.B. Bafög - oder Erwerbseinkommen.

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isomatte  08.07.2024, 23:33
@Rawholeman

Nein

Was gibt es denn an meinen Erklärungen nicht zu verstehen ?

Wenn ich schreibe mit diesem Geld muss man alles außer der Warmmiete selber zahlen, dann gehört alles dazu, also auch der Abschlag für normalen Haushaltsstrom, Essen, Kleidung, Telefon, Handy, Internet usw.da gibt es nichts extra.

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Das Jobcenter rechnet Schüler-BaföG höchstens auf Bürgergeld an.

Zahlen tut es keines :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Dafür gibt es einen BaFög Rechner.


Rawholeman 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 19:01

Da muss man überall Löhne von den Eltern angeben, mit denen ich keinen Kontakt pflege, wollte nur eine grobe Einschätzung

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Rawholeman 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 19:02
@AufGleichstand

Jo geben aber keine Auskunft das hat der Staat schon abgeklärt und das regeln die

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AufGleichstand  07.07.2024, 19:04
@Rawholeman

Das ändert nichts daran, dass man dir - da es offensichtlich elternabhängig ist - keine genaue Antwort darauf geben kann. Zwischen 0€ und Höchstsatz ist alles dabei.

Du könntest mal anfragen, ob du einen Antrag auf Vorauszahlung stellen kannst und daher den Höchstsatz erhältst und die das verrechnen mit dem Unterhalt der Eltern.

Dürfte rein kostenrechnerisch für das Amt kein Problem sein.

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Rawholeman 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 19:05
@AufGleichstand

gehalt von vater 2900€ ca. und Mutter bekommt Leistungen (Bürgergeld)

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AufGleichstand  07.07.2024, 19:06
@Rawholeman

Dann kannst du in den BAföG-Rechner bei der Mutter arbeitslos beziehungsweise 0€ eintragen und bei dem Vater 2.900€.

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Rawholeman 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 19:07
@AufGleichstand

ich bin dir ehrlich ich verstehe den Rechner nicht, da muss man zu viel angeben wovon ich keine Ahnung habe leider, kannst du grob schätzen?

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AufGleichstand  07.07.2024, 19:09
@Rawholeman

Dann versuch es lieber zu verstehen. In der Regel sind Informationstexte dabei, wenn du mit den Mauszeiger über das I fährst.

Ich kann keine grobe Einschätzung geben, da dies nicht möglich ist. Ich brauche die Informationen, die der Rechner will dazu doch genauso.

Spätestens mit dem Antrag musst du dich mit den einzelnen Positionen auseinandersetzen.

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Rawholeman 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 19:09
@AufGleichstand

Antrag ist bereits gestellt und akzeptiert hat alles der Betreuer gemacht

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NMDriver  07.07.2024, 19:10
@Rawholeman

Du musst sowieso beim Antrag alles ausfüllen und Nachweise und Unterlagen vorlegen, also musst du es verstehen.

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Rawholeman 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 19:10
@NMDriver

Muss ich nicht da es besondere Umstände sind holt sich das der Staat selbst, ist ja logisch wenn es nur Stress gibt mit den Eltern

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Rawholeman 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 19:15
@Rawholeman

647,00 kommt beim Rechner raus, also ist das ohne Miete?

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Rawholeman 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 19:23
@AufGleichstand

Dann hätte ich aber ja nur wegen 450€ miete 200€ pro monat, wo reicht das

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NMDriver  07.07.2024, 19:25
@Rawholeman

BaFög ist auch kein Gehalt.
Heutzutage gehen Studenten nebenbei arbeiten!

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AufGleichstand  07.07.2024, 19:51
@NMDriver

Unter Umständen ist bei Schüler-BAföG aufstockende Leistungen vom Jobcenter möglich. Setz dich am besten mal mit denen auseinander.

Schüler-BAföG hat einige Sonderregeln.

Edit: Bei der falschen Person kommentiert.

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