Schülerbafög schulische Ausbildung?

4 Antworten

Du wohnst sehr wohl bei deinen Eltern, wenn die Wohnung, die du bewohnst, deinen Eltern gehört.

Bedeutet also, dass Du wenn überhaupt ein Baföganspruch besteht - abhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern - Du nur den verringerten Bafögsatz erhältst.

.....Wer noch zuhause wohnt, erhält weiterhin 59 Euro...... Wintersemester 2024/25

https://stuzubi.de/ratgeber/bafoeg-ratgeber/

Vorrangig schulden Dir zumindest während einer Erstausbildung Deine Eltern Unterhalt.

mein Vater ist selbstständig und hat ein Jahresgewinn von 200 tausend €

ergo besteht garantiert kein Anspruch auf Bafög.

Auch wenn es deine Erstausbildung ist, wird Bafög - nach dem Einkommen der Eltern berechnet, egal ob für einen Schüler oder Studenten.

Bei dem Einkommen deines Vaters wird kein Anspruch auf Bafög - bestehen.

Im Internet findest Du einen kostenlosen Rechner.

Deine Eltern sind unterhaltspflichtig bis zum Ende der Erstausbildung.

Bei dem genannten Elterneinkommen wirst Du zudem kein BAföG bekommen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Nein, Bafög ist bei dem Elterneinkommen vollkommen ausgeschlossen. Und für elternunabhängiges Bafög bist du ebenfalls nicht berechtigt.