Schriftliche Zeugenvernehmung - nur Zusatzbogen ausfüllen?
Hallo,
ein Fußgänger ist nach einem leichten Zusammenstoß mit meinem Pkw getürmt (ist einfach ohne zu Schauen über die Straße, ich Vollbremsung) und wortlos weggelaufen. Also Unfallflucht vom Fußgänger.
Jetzt soll ich den Zeugenfragebogen der Polizei (kam per Post) ausfüllen.
Soweit ich weiß, kann ich die Aussage verweigern, wenn ich mich einer Straftat oder OWi schuldig machen würde, was ich nicht mal weiß, ob sich da eine versteckt.
Vor Ort hieß es ich habe keine Schuld etc. aber auch es würde keine weitere Befragung geben, was nicht stimmt. 10 Tage später war das Schreiben im Briefkasten, jetzt habe ich noch 3 Tage Zeit es abzuschicken.
Kann ich den Punkt "Angaben zur Sache" bzw. den Unfallhergang leer lassen und nur den Zusatzfragebogen "Flucht" ausfüllen, der ja fast ausschließlich den gesuchten Fußgänger betrifft ?
Man kann unter den Adressangaben ja "Ich möchte nicht aussagen" ankreuzen.
Auf der nächsten Seite Unterschrift.
Aber ist der Zusatzfragebogen dann ein unabhängiges Dokument, oder gehört das zu "Ich möchte nicht aussagen" auf dem ersten Dokument ?
Der Zusatzfragebogen braucht wieder eine eigene Unterschrift.
Ich hoffe ihr wisst, wie ich das meine.
MfG
1 Antwort
Wenn die Polizei vor Ort war, wonach es sich ganz anhört, ist der Sachverhalt doch sowieso erfasst. Läge eine OW vor, reicht das bereits völlig für die Einleitung entsprechender Folgen. Wenn Du das so nochmal bestätigst, ändert das also nichts an der schon bekannten Sachlage.