Schriftliche Zeugenvernehmung - nur Zusatzbogen ausfüllen?

1 Antwort

Wenn die Polizei vor Ort war, wonach es sich ganz anhört, ist der Sachverhalt doch sowieso erfasst. Läge eine OW vor, reicht das bereits völlig für die Einleitung entsprechender Folgen. Wenn Du das so nochmal bestätigst, ändert das also nichts an der schon bekannten Sachlage.