Antwort
Hallo,
wenn du schreibst "mitführst" und das im waffenrechlichen Sinn von *führen* meinst, also die Waffe in einem unverschlossen Behältnis im Auto bewahrst, oder gar am Körper trägst, dann begehst du eine Straftat. Außer du hast einen kleinen Waffenschein.
Wenn du die Waffe in einem verschlossenen Behältnis (Kulturbeutel mit Vorhängeschloss am Reißverschluss reicht im Prinzip), ohne Munition IN der Waffe *transportierst* dann hast du nichts zu befürchten
Beste Grüße
Michael