Schraube an Balkon- Mieter muss zahlen?
Hallo, wir sind Mieter einer Wohnung mit Balkon. Nach etwa 4 Monaten sind uns draußen an der Außenwand Haken aufgefallen, welche in die Außenwand gedreht wurden. Diese sind sehr klein und auf Kniehöhe, daher nie aufgefallen und auch nicht erfasst.
Da Weihnachtszeit ist haben wir diese genutzt um eine Lichterkette aufzuhängen und damit wie es aussieht einen Fehler begangen. Der Vermieter will die Haken jetzt auf unsere Kosten entfernen lassen und eventuelle Wasserschäden prüfen lassen.
Kann man irgendwie feststellen lassen, dass die Haken dort schon länger sind? Müssen wir zahlen und die Entfernung hinnehmen?
4 Antworten
Wenn sie z. B. schon mit der Wandfarbe angeschmiert sind, in der die Fassade zuletzt gestrichen wurde, darf man davon ausgehen, dass sie schon drin waren, als Ihr eingezogen seid.
Schauen sie aber noch recht blank und damit ziemlich neu aus, seid Ihr diejenigen, die zurecht unter Verdacht stehen, die Fassade "beschädigt" zu haben.
Meistens ist es doch so, dass es an die Wand beim Balkon gar nicht so hinregnen kann. Oder hängt Euer Balkon komplett ohne Überdachung an der Westseite?
Wegen 4 kleiner Haken nun einen Gutachter schicken zu wollen, der auf Wasserschäden prüfen soll, ist schon leicht übertrieben. Ansonsten geht das doch ganz einfach und kostengünstig. Haken rausdrehen, Dübel entfernen und mit Acryl für den Außenbereich abdichten. Wenn man hat, kann man noch etwas Fassadenfarbe drüber schmieren. Euer Vermieter soll sich mal nicht so haben.
Schließlich kommt auch noch das Argument "gewöhnliche Nutzung der Mietsache" ins Spiel. Hängt davon ab, inwieweit die Fassade und damit die Mietsache wirklich in Gefahr geraten ist.
Müssen wir zahlen
Nein, nicht, wenn Ihr die Haken nicht eingedreht habt
und die Entfernung hinnehmen?
Ja.
Ein Bausachverständiger könnte das feststellen, dass die bereits länger dort in der Wand sind. Den müsstest du dann aber erst einmal selbst bezahlen.
Während der Mietzeit darf Mieter auch Haken, Schrauben etc. anbringen um Gegenstände zu befestigen. Der Balkon gehört zur Wohnung und darf entsprechend genutzt werden.
Zum Ende der Mietzeit wären die Elemente zu entfernen, wenn selbst angebracht. Während der Mietzeit sind derartige Forderungen nicht berechtigt.