Mahngebühren, trotz schon überwiesener Miete?
Hallo,
Ich habe ausversehen beim Dauerauftrag auf das WG Konto eine Zahl gedreht. Daher konnte der Vermieter das Geld nicht via SEPA einziehen. Das ist mir dann selber aufgefallen, ich habe mich bei der Verwaltung gemeldet und dann das Geld am selben Tag noch überwiesen. Eine Woche später: Eine Mahnung kommt rein in der verlangt wird, dass wir die komplette Miete + 5.50 Bankgebühr + 2.50 Mahngebühr zahlen. Die 5.50 kriegt der Vermieter natürlich, die extra Gebühren habe ich ja verschuldet. Die Frage ist jetzt ob die 2.50 Mahnungsgebühr rechtens sind. Ich meine ich habe mich darum gekümmert. Der Verwaltung ist es nicht einmal aufgefallen bis ich mich gemeldet habe.
4 Antworten
Wenn der Vermieter vergebens versucht die Miete abzubuchen, werden Gebühren fällig. Die wirst du auch zahlen müssen, weil du das ja verschuldet hast.
Ich kann mir vorstellen, dass die Mahnung für 2,50 durch einen Automatismus beim Vermieter ausgelöst wurde, sodass er das gar nicht absichtlich gemacht hat. Zumindest bei größeren Hausverwaltungen oder Vermietern funktioniert sowas eigentlich immer automatisch.
Das ist nett von dir so über meinen Vermieter zu denken, aber ich glaube leider eher an böse Absicht...
Wegen 2,50 € muss man jetzt aber auch keine Welle machen. Der Fehler ist passiert und dann steht man auch dazu.
Wir haben 70€ für 3 Namensschilder zahlen müssen. Die Anbringung hat 4 Monate gedauert. Auf einem war dann mein Name falsch geschrieben. Die Korrektur hat weiter 3 Monate gedauert. Nach Einzug kam in der Küche nur ein Rinnsal aus dem Wasserhahn. Das hat 8 MOnate gedauert um es zu beheben. An meinem Engagement lag es nicht. Daher werde ich jeden Cent umdrehen der an mienen Vermieter geht...
Böse Absicht? Wenn DU einen Fehler machst und der Vermieter nur seine Zusatzkosten und die teure Arbeitskraft seiner Bürokraft erstattet haben möchte?? Sorry, aber du hast Nerven!!
Natürlich nicht, das hat aber trotzdem am Vertrauen in die professionalität mienes Vermieters gekratzt. Ehrlich gesagt, habe ich in meinem Leben leider noch keine gute Erfahrung mit Mietern gehabt und erwarte deswegen eben auhc immer das schlimmste....
Es handelt sich um euren VERMIETER. Und du kannst ruhig glauben, dass dieser auch schon reichlich schlechte Erfahrungen mit säumigen Mietern gesammelt hat.
Sicherlich, sicherlich. Bisher habe ich ihm sicher keinen grund zu MIsstrauen gegeben. Während ich die oben beschriebenen Aktionen des Vermieters eben schon ziemlich unverschämt finde...
Aber gut. Dann werde ich eben weiter diese Einbahnstraßenbeziehung mit meinem Vermieter führen und er bekommt seine 2.50...
Das eine hat aber doch mit dem anderen so überhaupt nichts zu tun.
Du musst deiner Pflicht als Mieter nachkommen - also dafür sorgen, dass ausreichend Geld für die Abbuchung der Miete vorhanden ist.
Warum sollte der Vermieter diese Kosten bezahlen? Stell dir mal vor, wenn das bei etlichen MIetern mehrmals im Jahr vorkommt? Sicher hat der Vermieter schon deutlich mehr Erfahrungen mit säumigen Mietern gemacht .... der hat sicher auch so seine Vorbehalte.
Und die Arbeitsleistung der Bürokraft ist teuer - auch die muss bezahlt werden.
Für seinen Fehler mit dem falschen Namen hat er euch auch sicher nicht noch zusätzlich bezahlen lassen??
So zahlt eben jeder für seine Fehler ...
Du hast Recht, dass ich das eine gegen das andere nicht aufwiegen kann, allerdings sehe ich nicht wie mein Vermieter seinen Pflichten nachgeht:
Nicht funktionierender Wasserhahn: 8 MONATE bis zur Reparatur. Tatsächlicher Arbeitsaufwand für Klempner: 1/2 Arbeitstag
Namensschilder: Sagen wir 4 Monte, ich zähl die extra 3 Monate mal nicht mit
Meine gehässige Antwort wäre daher: Die teure Bürokraft sollte sich ab und zu auch mal darum kümmern, dass die Pflichten des Vermieters nicht vernachlässigt werden.
Am Ende vom Tag hast du natürlich Recht und man kann die Sachen nicht 1 zu 1 gegeneinander aufwiegen. Allerdings kommt eben genau durch das oben beschriebene Verhalten meines Vermieters meine Motivation penibelst zu prüfen was genau meine Pflichten sind.
Damit einen schönen Abend!
Aber wenn doch ein Wasserhahn 8 Monate nicht repariert wird - warum unternimmst du dann nichts? Das ist auch dein Fehler .... seine eigenen Rechte als Mieter sollte man eigentlich schon kennen
Was denn nun Dauerauftrag oder Lastschrifteinzug?
Wann wurde korrekt angewiesen?
Ich würde sagen, die 2,50 sind (technisch gesehen) nicht ersatzfähig, wenn du noch bevor die Mahnung geschrieben wurde, dort angerufen hast. Damit hast du dich mE selbst in Verzug gesetzt, sodass eine weitere, Kosten verursachende Mahnung nicht mehr kausal auf dein Versehen rückführbar war.
Nichtsdestotrotz würde ich die 2,50 einfach bezahlen, da ein gutes Verhältnis zum Vermieter/Hausverwaltung auf Dauer mehr wert ist als 2,50.
Das würde ich mit gesundem Menschenverstand auch so sehen.... Das steht jetzt aber im Gegensatz zur Antwort von DerHans oder?!
Dessen Antwort bezieht sich auf die Bankgebühren infolge erfolgloser Abbuchung, da stimme ich ihm auch zu.
Ah ok, dann habe ich die Antwort missverstanden. Die Bankgebühren sehe ich natürlich auch ein. Das geht auf jeden Fall auf meine Kappe.
Irgend etwas stimmt nicht!
ENTWEDER hast du einen Dauerauftrag gemacht, dann wird die Miete regelmäßig von deinem Konto an das Konto des Vermieters überwiesen ...
ODER aber du hast dem Vermieter deine IBAN mitgeteilt, damit ER die Miete per Sepa-Lastschrift einzieht
Beides zusammen geht nicht
Wenn du dem Vermieter die IBAN mitgeteilt hast und diese falsch war und er damit abgebucht hat, dann stellt ihm die Bank tatsächlich einen Betrag meist zwischen 8 - 10 Euro in Rechnung.
Dass er diese Kosten von euch wiederhaben möchte - ist durchaus verständlich und absolut legitim. Er kann ja nichts für deinen Fehler!
Vielleicht ist meine Frage schlecht formuliert: Ich habe einen Dauerauftrag auf ein Gemeinschaftskonto falsch aufgegeben. Deswegen war das Gemeinschaftskonto nicht gedeckt als der Vermieter mittels SEPA die Miete einziehen wollte. Die Frage war ob die 2.50 Mahngebühren ok sind, weil ich mich ja um das ganze Schlamassel gekümmert habe bevor dem Vermieter das aufgefallen ist.
Natürlich sind sie gerechtfertigt, denn die "Aktion" hat Kosten verursacht, auch wenn Du schnell warst in der Behebung des Problems.
Mit dem SEPA-Lastschriftmandat habt Ihr als Inhaber des Gemeinschaftskontos zugestimmt, dass zum vereinbarten Zeitpunkt das Konto gedeckt ist. Da ist es dann schon sehr heftig, wenn das bereits bei der ersten Abbuchung nicht gegeben ist. Demgegenüber nehmen sich die 2,50 Mahngebühr, trotz der Rücklastschriftgebühr echt bescheiden aus.
Auf jeden Fall entstehen hohe Bankgebühren, wenn eine Lastschrift platzt, weil das Konto nicht gedeckt ist. Mit 5,50 EUR sind diese Gebühren schon extremst tief - eigentlich sind mind. 7,11 EUR zu bezahlen. (Ich kenne zumindest keine Bank, bei der diese Gebühren niedriger sind)
Eine Woche später: Eine Mahnung kommt
Dann hast du selbst geschrieben, dass eine Mahnung gekommen ist.
Diese Mahnung kostet 0,80 EUR Porto UND die Arbeitszeit der Bürokraft, die diese Mahnung hat schreiben müssen. Auch da kommst du mit EUR 2,50 mehr als gut weg.
Du solltest eher froh sein, dass nicht mehr Kosten gefordert werden - denn auch dazu wäre der Vermieter berechtigt gewesen.
ok. Dann ist es nicht gar so krass, aber wegen der 2,50 € würde ich kein Fass aufmachen, zumal die sich das Geld per SEPA-Lastschrift vermutlich sowieso holen werden.
Vorschlag für Euch: Entweder ihr stockt den Grundbetrag auf dem WG-Konto immer so auf, dass genügend Spielraum auf dem Konto ist, auch wenn mal so etwas passiert oder ihr sprecht mit der Bank über einen Dispokredit, der eine einmalige Überziehung zulassen würde. Dann passiert so etwas gar nicht mehr.
DAnke für diene Antwort. D.h. also, dass der Vermieter einfach nur ein bisschen ein ******** ist und einen ehrlichen ersten Fehler nicht durchgehen lässt...