Schon im Führungszeugnis?
Hallo, und zwar hatte ich eine frage. Ich habe leider einmal mist gebaut und habe halt ein Ermittlungsverfahren, steht dies schon im Führungszeugnis oder erst nachdem der Fall beendet ist
LG
5 Antworten
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Also, zunächst hast du kein "Mist gebaut" sondern du bist kriminell geworden. Es ist wichtig, dass du dir das so klar machst.
Meines Wissens werden Verurteilungen in das Führungszeugnis eingetragen, wenn die Strafe über 90 Tagessätzen liegt. Da dies ja dein erstes (und hoffentlich dein allerletztes) Delikt war, dürfte die Verurteilung nicht allzu hoch ausfallen. Das hängt natürlich davon ab, was du getan hast.
Wenn du z.B. zu Sozialstunden verurteilt wirst, wird das nicht eingetragen.
Ich hoffe für dich, dass du glimpflich aus der Sache heraus kommst, es aber für dich eine Lehre sein wird.
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Von einem Erziehungsregister habe ich noch nie gehört, was soll das denn sein?
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Von einem Erziehungsregister habe ich noch nie gehört
Und was heißt das? Das gibt es, ob du das nun schon mal gehört hast oder nicht.
Das Erziehungsregister ist, wie das Führungszeugnis, ein Auszug aus dem Bundeszentralregister, für Jugendliche.
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Entspann dich Wiki, ich habe auch nicht bestritten dass es das gibt - ich bin nur skeptisch.
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Hoffe ich auch und ich ich danke ihnen für Ihre detaillierte Antwort
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Im Führungszeugnis stehen nur Verurteilungen, die eine bestimmte Höhe überschreiten, oder mehr als eine Verurteilung. Bei einem Jugendlichen steht in der Regel die Verurteilung nicht im Führungszeugnis, sondern im Erziehungsregister.
Aber Ermittlungsverfahren in keinem Fall. Das steht wiederum im Verfahrensregister des Staatsanwalt.
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Nachdem der Fall beendet ist und auch dann abhängig vom Urteil.
Gruß S.
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Nach rechtskräftigem Urteil. Freisprüche werden nicht eingetragen.
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Da stehen keine laufenden Verfahren drin. Nur Verurteilungen
Es steht im Erziehungsregister, nicht im Führungszeugnis. Aber hier sowieso nicht, weil keine Verurteilung.