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Also, zunächst hast du kein "Mist gebaut" sondern du bist kriminell geworden. Es ist wichtig, dass du dir das so klar machst.
Meines Wissens werden Verurteilungen in das Führungszeugnis eingetragen, wenn die Strafe über 90 Tagessätzen liegt. Da dies ja dein erstes (und hoffentlich dein allerletztes) Delikt war, dürfte die Verurteilung nicht allzu hoch ausfallen. Das hängt natürlich davon ab, was du getan hast.
Wenn du z.B. zu Sozialstunden verurteilt wirst, wird das nicht eingetragen.
Ich hoffe für dich, dass du glimpflich aus der Sache heraus kommst, es aber für dich eine Lehre sein wird.