Schlüssel für Elektriker/Installateur?
Ich wohne seit knapp 7 Jahren in einer Mietswohnung, die meisten kennen sich hier.
Nun ist das Problem, dass meine Vermieterin einen Wohnungsschlüssel meiner Wohntür an den Installateur abgegeben hat(vor meinen Einzug) damit er wenn ich nicht zu Hause bin trotzdem Sachen erledigen kann, wenn welche anliegen.
Also wurde natürlich einmal ohne Klingeln und ohne Termin die Wohnungstür aufgeschlossen, mein Partner war aber zu Hause.
Dann war der Fall dass ich einen Termin nicht wahrnehmen konnte(abmessen der Fenster da neue eingebaut werden sollten) da ich beruflich ins Ausland musste, mein Partner war ebenfalls verhindert. Wir gaben rechtzeitig bekannt. Doch im nachhinein waren trotzdem Personen in der Wohnung(ein Arbeiter der die Fenster abgemessen hat und eine ältere Dame aus dem 2.OG, die den Bürokram der Vermieterin übernimmt).
Danach haben wir umgehend das Schloss ausgewechselt.
Nun vor knapp einem Jahr hat dieser Installateur auch noch den Wohnungsschlüssel(den alten Schlüssel) meiner Wohnung verloren und meine Vermieterin möchte dass ich einen abgebe um ihn nachmachen zu lassen. Das kann doch nicht sein.
Sollte ich lieber rechtliche Schritte eingehen?
3 Antworten
Oh je würde das sofort rückgängig machen. Bist vielleicht mal im Urlaub und der Handwerker: Ah ja ich brauch noch Geld schau mal in deiner Wohnung was es zu verkaufen gibt o-O
Meine Vermieterin hat des auch gesagt Handwerker bekommen keine Schlüssel.
Rechtlich kann ich dazu nichts sagen nur Versicherungsmässig wirste da (wohl) kein Recht bekommen, hast ja freiwillig den Schlüssel abgegeben.
Du hast doch für eine bestimmte Anzahl von Schlüsseln im Übernahmeprotokoll unterschrieben. Da Du keinen heraus gegeben und keinen verloren hast, kannst Du doch genau diese Anzahl Schlüssel auch zurück geben.
Selbstverständlich ist es Dein Recht, den Schließzylinder zu wechseln und wenn die Vermieterin jetzt meint, einen Schlüssel davon bekommen zu wollen, kannst Du das natürlich ablehnen.
Du brauchst keine rechtlichen Schritte einzuleiten. Gib der Vermieterin den alten Zylinder samt noch verbliebenem Schlüssel und lass Dir den Erhalt quittieren. Dann kann sie damit machen, was sie will.
Rechtlich musst Du gar nichts unternehmen. Sie will doch was von Dir.
Wenn Du nicht willst , so hat Deine Vermieterin natürlich auch kein Anrecht darauf , von Dir einen Schlüssel zu Deiner Wohnungstüre ausgehändigt zu bekommen .
Das Einbehaltungsrecht für den ersten Schlüssel des alten Schließzylinders hatte sie schon nicht . Bewahre den alten Schließzylinder aber unbedingt auf für einen Rückbau im Falle Deines späteren Auszugs .