Wohnungsbesichtigung Anwesenheitspflicht?
Hallo ihr Lieben,
ich habe meine Wohnung gekündigt. Nun hat meine Vermieterin natürlich das Interesse daran die Wohnung weiter zu vermieten. Dafür vereinbart sie mit mir Besichtigungstermine. Gestern waren die ersten Termine und ich habe ihr mitgeteilt, dass ich nicht anwesend sein werde. Den Schlüssel habe ich von außen stecken lassen, so dass sie Zugang zur Wohnung hatte und die Kellertür ist hier immer auf. Wir wohnen in einem Gebiet, wo nie etwas passiert. Nun ist meine Vermieterin aber sauer, weil sie will, dass ich bei den Besichtigungen anwesend bin. Da ich nicht mit ihr klar komme und sie so wenig sehen möchte, wie es nur irgendwie geht, möchte ich es aber weiterhin so handhaben.
Gibt es also eine rechtliche Pflicht für mich als Mieter bei Besichtigungsterminen anwesend zu sein?
4 Antworten
Nein! Du musst als Mieter nicht anwesend sein, es kann dich auch niemand dazu zwingen. Es ist nur in deinem eigenen Interesse. Ich kann das Verlangen der Vermieterin schon verstehen. Sie will sich vermutlich selbst absichern........nicht dass es hinterher heißt, dass teure Brillantcollier sei vom Wohnzimmertisch verschwunden.....
Wenn du nicht anwesend bist, kann sie hinterher natürlich sonst was behaupten, wenn da etwas kaputt ist.
Aber Termin zu einer Wohnungsbesichtigung muss sie mit dir absprechen. Die kann sie nicht einfach selbst bestimmen.
Eine Pflicht gibt es nicht, aber deine Vermieterin will sich absichern, falls aus deiner Wohnung etwas verschwindet, das du keinen Schadensersatz von ihr forderst.
Wenn Du nicht selbst anwesend sein willst, dann frage einen Bekannten/Verwandten.
Als Vermieter würde ich auch nicht ohne deine Anwesenheit in deine Wohnung gehen. Am Ende fehlt dann plötzlich die prall gefüllte Spardose.