schlüssel des verstorbenen?
hier das wichtigste, ein bekannter, 90 jahre, ist verstorben, die wohnungsschlüssel die ich besaß, darf ich nach dem tod nicht mehr haben, betreten der wohnung verboten, nähere verwandte sind mit nicht bekannt, die vermieterin, der ich den tod mitteilte, verweigerte die annahme, das nachlassgericht nimmt den schlüssel auch nicht,
der schlüssel klebt an mir, will ihn nicht,
3 Antworten
Den Schlüssel einfach in einen Briefumschlag stecken und in den Briefkasten des Herren stecken und der Vermieterin das mitteilen.
Wer verbietet denn das Betreten der Wohnung? Kann ja eigentlich nur die Staatsanwaltschaft sein. Da solltest du auch den Schlüssel loswerden.
Ansonsten natürlich bei der Vermieterin. Die kann das auch nicht so einfach verweigern.
die wohnung darf nach dem tod nur die erben betreten, Lebte der Verstorbene alleine in der Wohnung, darf der Erbe diese jederzeit betreten
Wer nicht Erbe ist bzw. wenn das Erbe ausgeschlagen wurden darf keiner die Wohnung betreten, außer dem Nachlassverwalter/-pfleger.
Wer sagt das Du den Schlüssel nicht haben darfst?
Du darfst die Wohnung nicht betreten. Das heißt nicht das Du keinen Schlüssel haben darfst.
Da ja nun offenbar das Nachlassgericht und der Vermieter von dem Schlüssel wissen bewahre ihn auf.
Irgendwann wird sich schon jemand, evtl. ein Nachlasspfleger, melden und den Schlüssel fordern ... oder nicht.