schlüssel des verstorbenen?

3 Antworten

Den Schlüssel einfach in einen Briefumschlag stecken und in den Briefkasten des Herren stecken und der Vermieterin das mitteilen.

Wer verbietet denn das Betreten der Wohnung? Kann ja eigentlich nur die Staatsanwaltschaft sein. Da solltest du auch den Schlüssel loswerden.

Ansonsten natürlich bei der Vermieterin. Die kann das auch nicht so einfach verweigern.


frank824 
Beitragsersteller
 02.07.2024, 14:54

die wohnung darf nach dem tod nur die erben betreten, Lebte der Verstorbene alleine in der Wohnung, darf der Erbe diese jederzeit betreten

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anitari  02.07.2024, 14:58

Wer nicht Erbe ist bzw. wenn das Erbe ausgeschlagen wurden darf keiner die Wohnung betreten, außer dem Nachlassverwalter/-pfleger.

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Wer sagt das Du den Schlüssel nicht haben darfst?

Du darfst die Wohnung nicht betreten. Das heißt nicht das Du keinen Schlüssel haben darfst.

Da ja nun offenbar das Nachlassgericht und der Vermieter von dem Schlüssel wissen bewahre ihn auf.

Irgendwann wird sich schon jemand, evtl. ein Nachlasspfleger, melden und den Schlüssel fordern ... oder nicht.