Schimmelbildung?

4 Antworten

Ist der Kamin noch in Betrieb? Falls ja, könnte das eine Versottung sein.


Das waren nur Wasserflecken. Mach Dir keine Sorgen!

Wenn Du es nich lassen magst und bereit bist nochmal zu pinseln, dann nimm eine Sprühflasche Isopropanol basiertes Flächendesinfektionsmittel und eine Flasche Danchlorix und bearbeite die Wand erst mit dem Alkohol (morgens richtig nass spritzen), dann mit dem Chlor (abends wieder gut feucht machen). Nach zwei Tagen ist da sicher nichts mehr drunter, aber Du wirst wohl wieder zumindest ausmalen müssen.

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Geukkeug 
Beitragsersteller
 27.09.2022, 23:54

Resultieren aus Wasserflecken kein Schimmel?

technikfan80  27.09.2022, 23:57
@Geukkeug

Nein, wenn das Wasser nicht Monate lang da steht nicht und selbst wenn, wenns gut belüftet ist und zwischendurch immer wieder abtrocknet auch nicht. Nicht alles was mal mit Wasser in Berührung kommt, schimmelt. Ich schimmle nichtmal, wenns ne Woche durchregnet ;-) Die meisten schwarzen und braunen Flecken in Bädern, Duschen, Fliesenfugen sind übrigens auch kein Schimmel sondern idR. Magnesiumfressende Bakterien, die ganz harmlos sind und auch mit Chlor und Alkohol restlos zu beseitigen sind.

Die Gewährleistung für Handwerker beträgt 5 Jahre!

Ich gehe davon aus, dass vor den Putzarbeiten ein geeigneter Isoliergrund aufgebracht wurde. Dieser verhindert ein Durschschlagen der braunen Flecken.

Entsprechende Informationen findest du im Kostenvoranschlag, bzw. der Handwerker-Rechnung.

Du schreibst:

vor Jahren ist diese Wand mal nass geworden 

Wenn sich der Schimmel jahrelang hätte ausbreiten können, wäre inzwischen wahrscheinlich heute die komplette Wand weggegammelt.

Ich glaube, deine Sorge ist unbegründet.

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3. Wie wird die Länge der Gewährleistungsfrist bestimmt?

Hinsichtlich der Gewährleistungspflicht im Handwerk unterscheidet man bei der Frist Arbeiten am Bauwerk von denen, die nicht am Bauwerk vorgenommen wurden. Gibt es keine gesonderte Vereinbarung beträgt die Gewährleistungsfrist nach § 634a im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bei einem Bauwerk fünf Jahre ab Abnahme. Hierzu zählen komplexe Bauarbeiten und auch der Einbau von dauerhaft mit dem Bauwerk verbundenen Elementen, wie etwa der Einbau einer Zentralheizung. Handelt es sich nicht um ein Bauwerk, beziehungsweise um Arbeiten, die das Bauwerk nicht substantiell beeinflussen, dauert die Frist nur zwei Jahre ab Abnahme.

Schimmel ist durch Dauerfeuchte garantiert, kurzfristige Nässe zählt nicht dazu, nur die Wasserränder bleiben sichtbar und können nach der Trocknung renoviert werden.

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