Antwort
Guten Tag
Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen. Da es sich aber um ein anderes Grundstück handelt, ist hier nicht von seinem Revier auszugehen. Paragraph 13 Absatz 6 WaffG
Gruß
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