Gap year zwischen Bachelor und Master?

3 Antworten

Hey, ich weiß nicht, ob du immer noch eine Antwort benötigst, aber eventuell hilft es Menschen, die sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden..

1. Kindergeld

Du hast Anspruch auf Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr, wenn du in Ausbildung bist oder eine Ausbildung planst. Eine Pause von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, beispielsweise zwischen dem Bachelor und dem Master, wird akzeptiert. Bei einem längeren Zeitraum könntest du den Anspruch auf Kindergeld verlieren, es sei denn, du bist nachweislich in einer Ausbildung oder einem Praktikum.

Wenn du während deines Gap Years ein Praktikum machst, das im Zusammenhang mit deinem Studium steht, besteht weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr (FSJ/FÖJ) kann ebenfalls als Ausbildungszeit gelten. Wichtig ist, dass du während deines Gap Years nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, da sonst der Anspruch auf Kindergeld entfallen kann. Eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) oder eine befristete Beschäftigung kann jedoch in Ordnung sein. Sobald du allerdings mit dem Master beginnst, bekommst du Kindergeld auf jeden Fall weiter, es ist nur in dem Gap Year eher unwahrscheinlich, dass du es bekommst:)

2. BAföG

Wenn du ein ganzes Jahr pausierst, verlierst du während dieser Zeit den Anspruch auf BAföG. Das ist jedoch kein Problem, da du für die Zeit zwischen den beiden Studiengängen (Gap Year) ohnehin kein BAföG benötigst. Wichtig ist, dass du rechtzeitig vor Beginn deines Masterstudiums einen neuen BAföG-Antrag stellst.

Woher ich das weiß:Recherche
Allerdings habe ich online gelesen dass es zu großen Problemen mit Kindergeld und Bafög führen kann wenn man wirklich ein Jahr pausiert.

Welche Probleme sollte es denn geben?

Es ist halt klar, dass du weder für Kindergeld, noch für Bafög berechtigt bist, wenn du keinen Bildungsweg bestreitest. Sprich, du bekommst diese Leistungen einfach während des Gap-Jahres nicht und fertig.

Wenn du dann weiter studierst, erbringst du die Nachweise dass du wieder leistungsberechtigt bist und weiter gehts.

Einfach machen - wo ist das Problem? ;)

Große Probleme mit Bafög und Kindergeld gibt das nicht. Solltest du danach weiter dazu berechtigt sein, wenn du weiterstudierst, bekommst du es.

Theoretisch kannst du dich auch schon fürs Masterstudium einschreiben und dann ein Jahr slacken und erst dann weitermachen...