Saturn online antwortet einfach nicht. Was kann ich tun?
Hallo ihr Experten , ich hoffe, irgendjemand hat vielleicht noch einen schlauen Tipp für mich. Ich habe am 27.12 einen Laptop für 1400,- bei Saturn online gekauft und online liefern lassen. Am 30.12 das Gerät erhalten und dazu noch ein Headset als Naturalrabatt.
Da das Gerät viel zu heiß wurde, habe ich ihnen einen Tag später mit Reparaturauftrag an Saturn zurückgeschickt. Am 05.01.2021 kam der Laptop bei Saturn an. Erst auf meine telefonische Nachfrage wurde der Reparaturauftrag am 20.01 2021 überhaupt bearbeitet. Ich habe eine E-Mail bekommen, dass der Laptop an den Hersteller weiter geschickt wurde. Anfang Februar habe ich eine Frist zur Nacherfüllung bis zum 20.02.2021 gesetzt. In der Zeit habe ich ca 5 mal bei Saturn angerufen um zu klären, ob ich ein neues Gerät oder zeitnah ein repariertes Gerät bekomme. Man hat immer versprochen, mich zurückzurufen, was aber nie passiert ist
Am 21.02.21 bin ich schriftlich über das Kontaktformular von Saturn vom Kaufvertrag zurücktreten, habe das Headset zurückgeschickt und eine Frist zur Rückzahlung bis zum 04.03.21 gesetzt. Den Rücktritt habe ich auch in Schriftform dem Paket mit dem Headset beigelegt. Bis heute kein Rückruf, obwohl ich als Reaktion auf den Rücktritt wieder eine Nachricht erhalten habe, man wolle sich bei mir melden. Was kann ich jetzt noch tun? Ich habe Angst, dass auch nach Ablauf der Rückzahlungsfrist Saturn einfach gar keine Regung zeigt...
3 Antworten
Du hast vieles richtig gemacht, u.a. Fristen zu setzen. Allerdings könnte man darüber streiten, dass ein Rücktritt per Kontaktformular rechtlich wirksam ist.
Ich würde meinen Rücktritt vom Kaufvertrag per Fax oder Einschreiben erklären. Wenn keine Rückszahlung des Kaufpreises erfolgt, kannst Du nochmals eine Frist zur Kaufpreiserstattung setzen. Ist diese verstrichen, befindet sich Saturn im Zahlungsverzug (worauf ich nochmals hinweisen würde). Jetzt könntest Du Dich zurücklehnen, weil Zinsen fällig werden.
Der Rücktritt ist an keine Form gebunden, Du musst es nachweisen können. Mit so einer Bestätigung kann der Nachweis vermutlich erbracht werden - ja, das kann sein.
Was Du als Zinsen verstehst, sind Guthabenzinsen für Kapitalanlagen. Die sind mit Verzugszinsen aber nicht vergleichbar. Das BGB sieht bei Verzugszinsen 5% über dem Basiszinnssatz vor. Dieser liegt aktuell zwar bei -0,88%. Dennoch rechnen sich ca. 0,20 € für jeden Tag des Verzuges. Das sind nach 3 Monaten gut 17 €
Also deutlich mehr als auf dem Sparbuch - aber zu wenig um reich zu werden, das ist richtig.
Tja, hast du es schon mal mit Fax oder E-Mail ausprobiert, hatte schon mal solch einen ähnlichen Fall und da hat es bei mir geklappt. Ansonsten musst du hartnäckig am Telefon bleiben und versuchen immer zum nächsten Mitarbeiter verbunden zu werden, der höhergesetzt ist. Ist doch klar, dass die dich nicht zurückrufen, weil die selber keine Antwort wissen.
Hoffe, dass ich dir weiterhelfen konnte, oder du schreibst nochmal.
Viele Grüße Tommy
Ich würde anrufen anrufen und anrufen und wenns passt motzen und Druck machen.
Ich glaub schon, dass der Rücktritt per Kontaktformular wirksam ist :-) Man bekommt nämlich eine Bestätigungs-EMail mit Zitat des Originaltextes....
Die Zinsen sind ja in heutigen Zeiten sehr überschaubar. Ich Frage mich eher, ob Mahnbescheid oder Klage erfolgversprechender und vor allem schneller ist. Will nicht noch ein Jahr auf mein Geld warten...