Sanitäter Klassenarbeit?

2 Antworten

Schwierig, denn das ist wie du anhand von meiner Antwort gleich feststellen wirst ein ziemlich großes Thema und anhand von deiner Fragestellung, weiß man nicht abschließend, um was es genau geht.

"Sanitäter" ist nicht eine Qualifikation für nichtärztliches Rettungsfachpersonal im Rettungsdienst sondern es gibt insgesamt vier Qualifikationen. Alle haben eine unterschiedliche Ausbildungsdauer, nehmen verschiedene Aufgaben innerhalb des Rettungsdienstes wahr und haben verschiedene Zugangsvoraussetzungen.

Der Rettungsdienst als solcher, gliedert sich wiederum in die zwei Teilbereiche Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport. Die Notfallrettung hat zum Gegenstand, bei Notfallpatienten lebensrettende Maßnahmen und Maßnahmen zur Abwendung schwerer gesundheitlicher Schäden sowie zur Herstellung und Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit durchzuführen und den Notfallpatienten zur Weiterbehandlung einer geeigneten Versorgungseinrichtung, in der Regel also dem nächstgelegenen, geeigneten Krankenhaus zuzuführen. Der qualifizierte Krankentransport hat im Gegensatz dazu die Aufgabe, Patientinnen und Patienten, die keine Notfallpatienten sind aber aufgrund einer Erkrankung oder einer Verletzung eine medizinisch- fachliche Betreuung benötigen und/ oder die der Ausstattung eines Krankentransportwagens (KTW) bedürfen unter sachgerechter Betreuung zu befördern und bei einer akuten Verschlechterung des Gesundheitszustandes die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten. Beispiele für einen qualifizierten Krankentransport, sind unter anderem die Verlegung zwischen zwei Krankenhäusern, der Transport von Dialysepatienten zur Dialyse und von dort im Anschluss dann wieder zurück nach Hause oder in das Pflegeheim sowie Einweisungen durch den Hausarzt oder durch den ärztlichen Bereitschaftsdienst in ein Krankenhaus, wenn der Patient nicht die Notfallrettung benötigt aber nach Ansicht des Arztes eine fachliche Betreuung benötigt.

Berufsbilder im Rettungsdienst, gibt es folgende:

1.) Rettungshelfer (RettHelf, RDH oder RH). Dies ist eine landesrechtlich geregelte Qualifikation im Rettungsdienst, die in den meisten Bundesländern aus 160 Stunden Lehrgang mit schriftlicher und praktischer Prüfung und 160 Stunden Praktikum besteht. Das Praktikum ist je nach Bundesland zu 80 Stunden im Krankenhaus und 80 Stunden im Rettungsdienst oder ausschließlich im Rettungsdienst abzuleisten. Einsatzbereich von Rettungshelfern ist der qualifizierte Krankentransport als zweite Person, also als Assistenzperson des Rettungssanitäters und zugleich auch als Fahrer des Krankentransportwagens. In der Notfallrettung, werden Rettungshelfer heutzutage nicht mehr eingesetzt.

2.) Rettungssanitäter (RettSan oder RS): ist bundesweit eine insgesamt mindestens 520 Stunden umfassende Qualifikation bestehend aus mindestens 160 Stunden Rettungssanitäter- Grundlehrgang mit Prüfung zum Rettungshelfer, 160 Stunden Krankenhauspraktikum (aufgeteilt in der Regel in 80 Stunden Anästhesie/OP und 80 Stunden Notaufnahme oder Intensivstation), 160 Stunden Praktikum im Rettungsdienst an einer genehmigten Lehrrettungswache und mindestens 40 Stunden Rettungssanitäter- Abschlusslehrgang mit schriftlicher, mündlicher und praktischer Abschlussprüfung. Rettungssanitäter kommen in allen Bundesländern in der Notfallrettung auf Rettungswagen (RTW) als zweite Personen, also als Assistenzpersonen des Notfallsanitäters oder im Moment auch noch des Rettungsassistenten und zugleich als Fahrer zum Einsatz und sind im qualifizierten Krankentransport eigenverantwortlich tätig. In wenigen Bundesländern, dürfen sie auch noch als Fahrer von Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) zum Einsatz kommen, zum Teil jedoch nur mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung auf dem Rettungswagen.

3.) Rettungsassistent (RettAss oder RA): diese wurden zwischen 1989 und 2015 anhand des Rettungsassistentengesetzes (RettAssG) und der "Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten" (RettAssAPrV) ausgebildet, seit dem 01.01.2015, ist der Neubeginn dieser Ausbildung nicht mehr möglich!. Die Ausbildung dauerte insgesamt zwei Jahre und bestand aus einem Jahr Fachlehrgang an einer staatlich anerkannten Berufsfachschule für Rettungsassistenten und in verschiedenen Fachabteilungen eines geeigneten Krankenhauses mit staatlicher Prüfung (schriftlich, mündlich und praktisch) am Ende und einem Jahr praktischer Ausbildung im Rettungsdienst an einer genehmigten Lehrrettungswache, welche mit einem sogenannten Abschlussgespräch, einer Art erneuten mündlichen Prüfung, endete. Unter anderem für Rettungssanitäter, bestand nach dem RettAssG die Möglichkeit einer verkürzten Ausbildung zum Rettungsassistenten. Rettungsassistenten wurden und werden aktuell noch übergangsweise in der Notfallrettung als verantwortliche Fachkräfte auf Rettungswagen eingesetzt, d.h. sie versorgen eigenständig Notfallpatienten, bei denen die Anwesenheit eines Notarztes nicht erforderlich ist oder führen bis zum Eintreffen des Notarztes lebensrettende Maßnahmen bei Notfallpatienten durch. Im Rahmen ihrer sogenannten "Notkompetenz", einer Empfehlung der Bundesärztekammer (BÄK) aus dem Jahre 1992 basierend auf dem allgemeinen rechtfertigenden Notstand gemäß §34 Strafgesetzbuch (StGB), können und müssen Rettungsassistenten wenn rechtzeitig ärztliche Hilfe nicht zur Verfügung steht auch gewisse medizinische Maßnahmen durchführen, die ihrer Art nach eigentlich Ärzten vorbehalten sind. Desweiteren, kommen sie auf Notarzteinsatzfahrzeugen zum Einsatz.

4.) Notfallsanitäter (NotSan oder NFS): dieses Berufsbild, wurde am 01.01.2014 durch das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) und die "Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter" (NotSanAPrV) eingeführt. Die Ausbildung dauert drei Jahre bestehend aus 1.920 Stunden Unterricht an einer staatlich anerkannten Schule gemäß der Anlage 1 NotSanAPrV, 1.960 Stunden praktischer Ausbildung im Rettungsdienst an einer genehmigten Lehrrettungswache gemäß der Anlage 2 NotSanAPrV und 720 Stunden praktischer Ausbildung in verschiedenen Fachbereichen (hauptsächlich Anästhesie/OP, Notaufnahme und Intensivstation) eines geeigneten Krankenhauses gemäß der Anlage 3 NotSanAPrV. Sie schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, welche aus drei schriftlichen Aufsichtsarbeiten, einer mündlichen Prüfung unterteilt in 3 Themenbereiche und vier realitätsnahen Fallbeispielen, in denen die Prüflinge nachweisen müssen, dass sie die in §4 des Notfallsanitätergesetzes definierten Aufgaben der Notfallversorgung beherrschen, besteht. Die Aufgaben sind analog zu denen des Rettungsassistenten, allerdings führen Notfallsanitäter*innen unter den Voraussetzungen von §2a NotSanG oder aufgrund von standardisierten Arbeitsanweisungen der örtlich zuständigen ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) regelhaft auch Maßnahmen durch, die eigentlich ärztliche Maßnahmen sind, u.a. die Verabreichung von Notfallmedikamenten.

Mfg

Geht es bei der Klassenarbeit auch um den Inhalt oder "nur" um Sprache und Ausdruck? Denn vorsicht: "Sanitäter" ist im Grunde genommen kein Beruf bzw. eher ein Überbegriff für völlig verschiedene, nicht-ärztliche Berufe der Notfallmedizin oder auch der Ersthelfer.

Berufe wären hingegen der Notfallsanitäter (3-jährige Berufsausbildung), der Rettungssanitäter (3-monatiger Lehrgang) oder auch der Sanitätssoldat der Bundeswehr.


Itzmejana 
Beitragsersteller
 03.04.2022, 19:28

Das weis ich leider nicht hab nur gehört das es um Sanitäter geht und wir bekomme halt dann ein Text darüber und müssen damit eine Tabelle machen wo Tätigkeiten Anforderungen etc drinnen stehen und dann eine berufsbeschreibung schrieben aber mir fällt halt die Überschrift mega schwer genauso wie die Einleitung 🥲

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Itzmejana 
Beitragsersteller
 03.04.2022, 21:24

Vielen Dank ich weiß halt Leider nur das es um “sanitäter“ gehen soll mehr weiß ich leider nicht 😂

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