Sanierung Haus - Handwerker möchte Leistung berechnen welche angefangen sind und noch abgeschlossen werden müssen?

4 Antworten

Man lädt sich ein Abnahmeformular im Internet herunter. Die füllt man gemeinsam aus.

Zu erst solltest du mal prüfen was in deinem Angebot / Vertrag steht, Abschlagszahlungen bei Bauleistungen sind durchaus üblich.
Das Thema Mängel sollte ebenfalls im Vertrag geregelt sein, falls nicht ist das im BGB geregelt. Jedenfalls die Mängel alles schriftlich festhalten und mit dem Auftragnehmern besprechen und dann einen Betrag zurückbehalten bis zur Mängelbeseitigung.
Sobald die Arbeiten abgeschlossen sind ist ein Abnahmeprotokoll empfehlenswert.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Üblicherweise macht man mit Auftragsvergabe einen frei verhandelbaren Zahlungsplan. Was steht im Angebot? Was wurde beauftragt?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig

Keinesfalls das bezahlen, was er haben will.

Du musst davon Geld zurückhalten, 20% oder so.

Wenn du es grundsätzlich zahlen w illst.

Ich hab noch nie einen Abschlag gezahlt.

12.000 war Maximum., Heizung.

Hat er eingebaut und eine Rechnung geschrieben.

Soll heißen, ich habe noch nie einen Abschlag bei irgendwas gezahlt, immer nur bei Fertigstellung den Endpreis.

Aber ich habe als Maximum auch nur die Heizung für 12.000 machen lassen.

Wenn du grundsätzlich gewillt bist, den Abschlag zu bezahlen, muss du unbedingt Geld davon zurückhalten.

Als Druckmittel für die Mängel.

Es gibt so vieles am Bau. Du gibst ihm den ganzen Abschlag und ab morgen kommt er einfach gar nicht mehr und macht die Firma dicht.


HotteLu  03.06.2024, 19:58

Hallo, es ist ein Abschlag und nicht der letzendliche Rechnungsbetrag. Es ist auf dem Bau durchaus üblich, dass Handwerker eine Akontozahlung für bereits erbrachte Leistungen und Materiallieferungen erhalten. Allerdings sollte man darüber vorher gesprochen/geschrieben haben, damit der Kunde nicht aus allen Wolken fällt, denn er beschäftigt ja nicht jeden Tag Handwerker und kann dies nicht wissen. Ich gebe dir allerdings recht, dass die aufgeführten Mängel natürlich vorher abgeklärt werden müssen, aber er will ja auch noch eine Schlussrechnung stellen und diese kann dann, je nach dem, was an rEklamationen erledigt oder nicht erledigt wurde, einbehalten oder gekürzt werden. Der Handwerker geht in Vorleistungen, hat Stunden abgeleistet, Material gekauft und wie oft steht er da und der Kunde kann nicht zahlen. Und dann kommt ein kleiner Betrieb schnell in große finanzielle Not, nur weil jemand meint, dass er für Kleinigkeiten den Rechnungsbetrag einbehält. Und dann wundert man sich, dass man keine Handwerker bekommt.