Samstag arbeiten Azubi?
Ich habe eine frage mein Chef verlangt nächste Woche Samstag Arbeiten zu gehen wie ist das Gesetzlich fest gelegt. Ich habe mein Ausbildungsvertrag mal raus geholt und in meinem ausbildungsvertrag steht.
(Std., die regelmäßige wöchentliche Ausbildungszeit beträgt 38,5)
Diese Arbeitszeit erfülle ich auch jede Woche von montags bis Freitags
Kann ich mich weigern ?
5 Antworten
Du bekommst den Samstag als Überstunden angerechnet.
Überlege mal: Du bist Anfänger und deine Kollegen kommen Samstags zur Arbeit; was sagt das über Dich aus?
Im Gegensatz zum Sonntag gilt der Samstag als normaler Werktag, also wie Montag bis Freitag auch. Spricht also nichts dagegen, dass deine Ausbildung auch mal an einem Samstag stattfindet.
Wenn Du unter 18 bist, gilt folgendes ...
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https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__1.html
Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) § 1 Geltungsbereich(1) Dieses Gesetz gilt in der Bundesrepublik Deutschland und in der ausschließlichen Wirtschaftszone für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind,
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und
Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) § 8 Dauer der Arbeitszeit(1) Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.
(2) Wenn in Verbindung mit Feiertagen an Werktagen nicht gearbeitet wird, damit die Beschäftigten eine längere zusammenhängende Freizeit haben, so darf die ausfallende Arbeitszeit auf die Werktage von fünf zusammenhängenden, die Ausfalltage einschließenden Wochen nur dergestalt verteilt werden, daß die Wochenarbeitszeit im Durchschnitt dieser fünf Wochen 40 Stunden nicht überschreitet. Die tägliche Arbeitszeit darf hierbei achteinhalb Stunden nicht überschreiten.
(2a) Wenn an einzelnen Werktagen die Arbeitszeit auf weniger als acht Stunden verkürzt ist, können Jugendliche an den übrigen Werktagen derselben Woche achteinhalb Stunden beschäftigt werden.
(3) In der Landwirtschaft dürfen Jugendliche über 16 Jahre während der Erntezeit nicht mehr als neun Stunden täglich und nicht mehr als 85 Stunden in der Doppelwoche beschäftigt werden.
Wenn du stattdessen einen Tag unter der Woche frei bekommst wäre es ok
Kommt auf die Branche an - in vielen ist es ein normaler Werktag