Sachurteil immer vor Werturteil?
Es heißt ja immer vor einem Werturteil kommt immer ein Sachurteil. Wenn jetzt aber in der Aufgabenstellung steht:„Nehmen sie kritisch Stellung zu ..." ist ja eigentlich nur von einem Werturteil die Rede. Wenn man sich diesen Operator nämlich in seiner Bedeutung durchliest, merkt man, dass er ein Werturteil erfordert. Von einem Sachurteil ist da keine Rede. Muss ich in dem Fall trotzdem ein Sachurteil vorher machen oder wirklich nur ein Werturteil?
1 Antwort
Ein Sachurteil kann man nur fällen, wenn man Informationen hat, die man analysieren kann.
Einem Werturteil muß immer ein Sachurteil vorausgehen; das Werturteil ist die Bewertung des Sachurteils
Informationen (Quellen) --> objektive Analyse der Fakten --> Sachurteil --> bewertende Analyse --> Werturteil