Rückwärts um die Kurve als Wenden in der Prüfung?
Hey,
Hatte vor einiger Zeit (Monate her) meine Prüfung für den B Führerschein
Während der Prüfung hat der Prüfer in einer abgelegenen Straße gesagt “Soo jetzt suchen Sie sich bitte eine geeignete Stelle zum Wenden...“
Da es wie erwähnt eine abgelegene Straße war bin ich einfach in die Straße Linkst reingefahren, und Rückwärts Rechts um die Kurve gefahren.
Habe niemanden Blockiert und hat auch alles gut geklappt.
Meine Frage ist jetzt, ob ich normalerweise durchgefallen wäre deswegen. Keine Ahnung warum aber deshalb frage ich.
4 Antworten
...ich weiß nicht, wie Dein Fahrlehrer das sah, meiner hat mir vor fast 50 Jahren eine Grundregel beigebracht: "möglichst NIEMALS rückwärts in den laufenden Verkehr".
Heißt, egal, ob Waldweg, Einfahrt oder wie auch immer, möglichst rückwärts hinein und vorwärts in den laufenden Verkehr...
Haben es eine Fahrstunde vorher geübt.
Zwar nicht in Bezug zum Umkehren aber egal
Im Großen und Ganzen war das ja "Wenden in 3 Zügen", eben mit etwas Platzgebender Unterstützung einer Einmündung.
Daran gibt es mE Nichts auszusetzen.
rückwärts um die Kurve? Sowas ist verboten - sowas wird in keiner praktischen Prüfung verlangt. DA es verboten ist, klarer Fall: durchgefallen.
Dreipunktwenden wollen die sehen.
Was daran verboten sein soll? DAs Rückwärtsfahren allgemein ist nicht erlaubt, nur zum Ein- Ausparken - und nur dann, wenn du nich tin den laufenden Verkehr einbiegst und wenn du Einsicht hast "nach hinten".
Jetzt erzähl DU MIR NICHT, du hast Einsicht, bwenn du um die Ecke rückwärts biegst - das hast du nicht.
Rückwärtsfahren: Hier drohen Bußgelder
Grundsätzlich ist Rückwärtsfahren nur auf der rechten Fahrspur erlaubt, in Einbahnstraßen nur zum Ein- und Ausparken. Verboten ist es auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen.
DAs Rückwärtsfahren allgemein ist nicht erlaubt, nur zum Ein- Ausparken
Dann wäre ja auch "Wenden in 3 Zügen" nicht erlaubt, komisch, dass dies in Fahrschulen gelehrt wird und manchmal in der Prüfung verlangt wird.
Jetzt erzähl DU MIR NICHT, du hast Einsicht, bwenn du um die Ecke rückwärts biegst - das hast du nicht
Die genauen örtlichen Begebenheiten kennen wir nicht! Jedenfalls nicht auszuschliessen, dass man durchaus genügend Einblick hat. Da es eine abgelegene Strasse war und die Prüfung trotzdem bestanden wurde kann man wohl getrost davon ausgehen, dass genügend Einsicht vorhanden war!
Nein, e-Punkt-wenden - das giltnicht als Rückwärtsfahren, da du nur kurze Distanzen zurücklegst und wenn, dann erst gerade und dann "eingeschlagen" mit dem Rad - bis höchstens zum Bordstein - das ist in dem Sinn jakein Rückwärtsfahren um eine Ecke, Kurve. Stell es dir doch einfach mal vor - du rfährst rückwärts - überall hohe Häuser und willst rückwärts dann um die Ecke. DU SIEHST nicht, was da los ist.
Du kannst - und das wird auch geübt, aber nicht auf der Straße, rückwärts "rangieren" - mit Anhängern - deshalb üben sowas LKW-Fahrer, aber eben nicht im fließenden Verkehr. Rangieren erlaubt...
- Das Zurücksetzen in Fahrtrichtung ist untersagt.
- Des Weiteren können Sie beim Rückwärtsfahren einen Unfall verhindern, indem Sie vor allem in unübersichtlichen Abschnitten, unter anderem in Kurven oder an einem Hügel, nicht mit dem Auto rückwärts einparken oder fahren.
- In Einbahnstraßen ist rückwärts zu fahren nur beim Ein- und Ausparken erlaubt. https://bussgeldrechner.com/rueckwaertsfahren/
- wir haben noch gestern mit mehreren dr+ber diskutiert, wann WER rückwärtsfahren um ne Kurve geübt hat und in der Prüfung hatte. Raus kam: KEINER. Einer meinte noch: sowas kriminelles haben wir nicht gelernt in der Fahrschule. Führerscheine haben wir allesamt zwischen 1968 und später gemacht, der letzte 2015.
- Wir haben dann noch andere über WhatsApp geffragt, die konnte sich alle nicht dran erinnern, das jemals überhaupt gemach tzu haben - ausser zweien, die mit Wohnwagen. Da aber standen dann 2 draußen haben eingewiesen...
das giltnicht als Rückwärtsfahren, da du nur kurze Distanzen zurücklegst
Komisch, hier kennst Du den Unterschied, nur zu Deiner Behauptung es wäre verboten kennst Du diesen Unterschied nicht!
Stell es dir doch einfach mal vor - du rfährst rückwärts - überall hohe Häuser und willst rückwärts dann um die Ecke. DU SIEHST nicht, was da los ist.
Ich hab schonmal erklärt, dass wir die genauen örtlichen Begebenheiten nicht kennen! Aber trotz hoher Häuser kann man gewöhnlich auch etwas in kreuzende Strassen einblicken.
Du kannst - und das wird auch geübt, aber nicht auf der Straße, rückwärts " rangieren" - mit Anhängern - deshalb üben sowas LKW-Fahrer, aber eben nicht im fließenden Verkehr. Rangieren erlaubt
Keine Fahrschule macht dies irgendwo auf Privatgelände! Das wird immer im öffentlichen Strassenverkehr geübt, nur eben irgendwo wo wenig Verkehr ist.
Was soll denn bitteschön daran verboten sein, rückwärts in einem Kurvenbogen in eine Strasse einzubiegen?