Rücktritt von Hauskauf?
Hallo Zusammen, ich habe eine Frage. Wir haben vor drei Monaten ein Haus gekauft. Kreditvertrag und Notarvertrag sind bereits von allen Parteien unterschrieben. Das Verfahren läuft aber noch vor dem Familiengericht, da eine Verkäuferin noch minderjährig ist. Uns liegt bis heute also kein Grundbucheintrag, Schlüssel oder sonstiges vor.
Jetzt ist es so gekommen, dass mein Lebensgefährte sich von mir getrennt hat und wir somit das Haus nicht beziehen werden. Ist es möglich vom Kaufvertrag zurückzutreten?
3 Antworten
Das du dich getrennt hast, entlastet euch ja nicht vom dem Kaufvertrag.
Merkwürdig ist, das der Notar einen Kaufvertrag beglaubigt, wenn einer der Vertragsparteien minderjährig bzw. nicht geschäftsfähig ist.
Am besten ihr beratet euch mit einem Anwalt, und spielt darauf das die Gegenpartei ihren Anteil nicht fristgerecht erfüllt. Dann kommt ihr vermutlich aus der Sache am besten raus.
Dann mal alles Gute dir.
Das normale Rücktrittsrecht von 14 Tagen wird dann ja auch abgelaufen sein. An der Stelle ist der Laie dann überfordert und rät zum Anwalt.
Grundsätzlich sind Verträge zu erfüllen. Bei Vertragsbruch sind entstandene Kosten und eventuelle weitere finanzielle Schäden seitens der Verkäufer zu ersetzen.
Wenn auch der Verkäufer Mühe hat, den Vertrag zeitnah zu erfüllen, dürfte das die Sache für Dich jedoch beträchtlich erleichtern.
Als Übernahmedatum wurde der 01.11.2023 festgehalten. Wenn der Bescheid bis dato also nicht vorliegt, dann könnten wir doch eigentlich Glück haben oder sehe ich das falsch?
Vielen Dank für deine Antwort
Wer hat die Verträge unterschrieben? das ist der springende Punkt und LG bedeutet ja wohl ihr seid auch nicht verheiratet...? Manchmal hilft es das Gespräch zu suchen um das regeln zu können. Wie kann das sein,dass dein LG gerade jetzt die Biege macht?
Verträge unterzeichnet haben mein LG (nicht verheiratet) und ich.
Kalte Füße bekommen :-(
Oha, dann pass bloß auf,dass du auf den Kosten die wegen des Rücktritts entstehen, nicht sitzen bleibst bzw. das du dich nicht übernimmst....sowas geht schnell mal in die 1000 ende. Hat der werte Feigling überhaupt Geld?
tja hab ich oben angemerkt
der Vertrag wurde vor dem Notar geschlossen. der bekommt seine Kohle. auch wenn der Vertrag aufgelöst wird. mit Zustimmung aller Parteien
Das ist wohl nichts außergewöhnliches, dass der Notarvertrag vorab geschlossen werden kann. Es wurde auch schriftlich niedergeschrieben, dass erst nach Bestätigung des Familiengerichtes die Schlüsselübergabe und der Eintrag ins Grundbuch erfolgt.
Danke für deine Antwort