Das wird man wohl nur dann hinbekommen, wenn man eines voraussehbaren Todes stirbt und vorher seine Angehörigen und die übrigen Beteiligten informiert hat.
Das niemand zur Beerdigung erscheint, kann man ja vorab mit dem Bestattungsinstitut sowie im Testament regeln. Sofern noch Kontakt zur Familie besteht, kann man den Wunsch ja auch dort mitteilen.
Für alles das sollte man sich aber noch eine Art Notausgang bereit halten, es könnte ja sein das man in der Stunde des Todes dann doch nicht alleine sein möchte.