Rücksendung unbestellter Ware?

10 Antworten

Wenn Du die Ware nicht bestellt hast brauchst Du Sie weder zu bezahlen noch zurückzusenden ! Du bist allerdings verpflichtet sie Sachen so auf zu bewahren als wenn es sich um dein Eingentum handeln würde !

Was auf in den Vertragsbedingungen steht ist für Dich unverbindlich, denn es handelt sich um s.g. einseitige Vertragsbedingungen !

Wäre das gleiche: schicke jemand eine Rechnung, und in den Bedingungen stünde, durch öffnen des Briefumschlages verpflichtet sich der Empfänger unwiderruflich zu Zahlung des Rechnungsbetrages ! Die Probieren das, klappt das nicht kommen Inkassobüros, und warten Drauf das gezahlt wird, oder aber kein Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt wird !


Ontario 
Beitragsersteller
 16.09.2008, 08:28

Hallo Eddy ! Habe der Firma GAVIA geschrieben, dass ich gegen Erstattung der mir anfallenden Kosten für Zeit, Fahrzeug, Parkhausgebühren bereit wäre, die Ware zurückzusenden. Es handelt sich um einen Warenwert von ca. 40.--€. In den nächsten Briefkasten ein- werfen geht nicht, ist als Päckchen deklariert. Unser Postamt liegt im Zentrum der Stadt. Keine Parkmöglichkeit vor dem Postamt, muss in ein Parkhaus und Parkgebühren bezahlen. Warum soll man für unbestellte Ware auch noch Kosten akzeptieren ? GAVIA hat sich seitdem nicht mehr gemeldet.

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Das kommt drauf an, ob Du eine Geschäftsbeziehung zu der Firma hast oder nicht.

Wenn Du eine Geschäftsbeziehung (kann auch ein Abo sein) zu der Firma hast, mußt du Dich auf jeden Fall melden und die Firma auffordern, die Ware (auf ihre Kosten) zurückzunehmen.

Wenn Du mit der Firma sonst nichts zu tun hast, kannst Du einfach abwarten.

Den ganzen Kram irgendwo hinräumen wo er nicht stört. Dem Versender eine Nachricht zukommen lassen, dass du unbestelltes Zeug hier hast und er es bis zum Tag X (Fristsetzung) abholen lassen kann, danach würdest du es entsorgen. Mit weiteren solchen Waren würdest du genau so verfahren. So hab ich das immer gemacht, meistens per Fax und es hat immer geklappt. Es kam nie einer und hat was abgeholt oder zurückgefordert.

das kommt darauf an, was in Kontext steht, denn u.U. kann das Behalten als Zustimmung für die weitere kostenpflichtige Zusendung anderer Ware gewertet werden

Schau nach und wenn du dir nicht sicher bist, dann schicke den ganzen Zauber unfrei zurück mit einem kurzen Text, daß du in Zukunft von der Zusendung unverlangter Sachen verschont bleiben möchtest

Finger weg!!! Nix annehmen!!! Die haben das schon dreimal bei mir gemacht und immer wieder haben sie gesagt das sie mich aus der kartei rausnehmen. Hab jetzt mit Betrugsanzeige gedroht. Ich hab alles ungeöffnet aufgehoben und als sie mir dann eine Mahnung schickten, hab ich bei dene angerufen. Wie oben schon gesagt. Bin mal gespannt was noch kommt oder ob endlich ruhe ist.


Pfau001  14.05.2019, 10:19

und wie ist es ausgegangen

danke

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