Rücknahme?Muss ich als Privatverkäufer nach über 4 Wochen angeblich defekte Ware zurück nehmen?

5 Antworten

Es kommt5 darauf an was in der Produktbeschreibung stand.

Stand da die geht - dann muss die auch gehen.

§434Abs1 satz1 BGB Beschaffenheitsangabe und die hat ohne wenn und aber zu stimmen. Das hat mit Garantie Ausschluss NICHTS zu tun der greift nicht bei Beschaffenheitsangaben wie vor.

Unbedingt Annehmen - prüfen geht das Ding - schreiben das es geht und Rücksendeporto verlangen.

Geht sie nicht - Geld zurück und Versandkosten des Käufers übernehmen. Stelle Ihn Schadlos.

Ich und mein Neffe kaufen und verkaufen schon etliche Jahre auf Ebay und den Ebay Kleinanzeigen und auch oft auf FB !

Wir verkaufen auch Defekte dinge hier und da, aber das steht dann auch groß und breit in einer Anzeige drin, manche machen aber ihre Rotzaugen dennoch nicht richtig auf, die haben dann Pech gehabt... Du musst garnix zurück nehmen, du bist Privatverkäufer, das heißt du musst keine Garantie und Rücknahme zu sichern. Wem das nicht passt soll eben nix bei dir kaufen, schreib das auch immer in deine Anzeigen rein das du beides ausschließt !

Wir verpacken wie du sehr Gewissenhaft und polstern die Waren auch immer richtig, wenn aber beim Transport was passiert haftet ganz alleine der Lieferdienst und sonst niemand !

Ich würde der nix überweisen ! Soll sie erstmal nachweisen das es kein Eigenverschulden war, und das kann sie garantiert nicht... Ich schreib ihr sie solls der Parkuhr erzählen, sie wollte auch dene Hilfe nicht, das ist ihr Pech ! Man muss den Leuten gleich zeigen wo der Hammer hängt, wir haben da Erfahrung gesammelt in so vielen Jahren, das kannste mir glauben ;-)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

BeneB432 
Beitragsersteller
 24.01.2023, 07:27

Vielen Dank, leider habe ich ihr mehr oder weniger angeboten , die Maschine zurück zu nehmen. Aber ohne eine Frist zu setzen. Selber doof ja, man lernt nie aus

2
Drengr  24.01.2023, 09:04
@BeneB432

Solchen Käufern hustet man etwas :-), da wollen manche einfach nur Geld raus hauen, oder wollen es billiger, oder passt ihnen nicht. Wir kennen so Spielchen..., einfach nicht drauf einlassen beim nächsten mal.

1
BeneB432 
Beitragsersteller
 24.01.2023, 11:41
@Drengr

Merke ich mir für die Zukunft, bin quasi da noch jungfräulich unterwegs 🙈😏

1
BeneB432 
Beitragsersteller
 24.01.2023, 15:43
@Drengr

Sieht so aus ja 😬😅

1
Interesierter  24.01.2023, 07:51

Du übersiehst dabei offenbar, dass der FS der Rücknahme und Erstattung ausdrücklich zugestimmt hat.

An diese Zusage muss er sich schon halten.

1

Wenn die Machine bereits bei der Auslieferung an deine Kaeuferin defekt war, waere eine Rueckabwicklung fuer dich sicher das beste (Naehmaschine zurueck, Geld zurueck).

Allerdings muesste sie dir dazu schon beweisen, dass sie tatsaechlich bereits kaputt war, als du sie abgeschickt hast (oder aufgrund unzureichender Verpackung auf dem Versandweg kaputt gegangen ist).


BeneB432 
Beitragsersteller
 24.01.2023, 06:45

Sie war top in Ordnung und sehr gut verpackt. Ich kann mir das wirklich nicht erklären. Von kaputter Verpackung hat sie nichts geschrieben, nur dass sie die Maschine nicht mal anschalten könne. Mich irritiert, dass sie mir das kurz nach versenden der Maschine mitteilt, meine Hilfe aber komplett ablehnt. Daraufhin wollte ich die Maschine sofort zurück nehmen, allerdings würde sie mir ohne weiteren Kommentar 4 Wochen später verschickt

0
DerCaveman  24.01.2023, 06:48
@BeneB432

Also gibt es bereits eine Vereinbarung zur Rueckabwicklung des Kaufvertrags. Eine Frist fuer die Ruecksendung wurde nicht vereinbart. Dann wirst du wohl noch an die Vereinbarung gebunden sein.

1
BeneB432 
Beitragsersteller
 24.01.2023, 07:21
@DerCaveman

Oh man, ich bin definitiv wohl zu blauäugig. Vielen Dank für die Antworten

0

Grundsätzlich gibt jeder Verkäufer Sachmängelhaftung (aka. Gewährleistung). Der private Verkäufer kann Diese beim Verkauf ausschließen. Da stellt sich die Frage, ob Du sie ausgeschlossen hast.

Falls nicht, ist der Käufer in der Nachweispflicht, dass die Ware bei Übergabe im Sinne des Gesetzes (vor)beschädigt war. Da ist gerade bei Gebrauchtwarenkauf oft nicht so einfach.

Ich habe dann nur noch geschrieben, dass ich das Geld zurück überweise, wenn die Maschine da ist.

Das hätte ich nicht gemacht. Du kennst doch gar nicht den jetzigen Zustand!

Wie soll ich jetzt vorgehen , ich muss die Maschine weder annehmen, noch das Geld zurück bezahlen , oder ?

Du hast dem Käufer die Rücknahme angeboten. Daran musst Du dich natürlich halten. Es kommt hier aber stark darauf an, wie Du es damals formuliert hast.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

BeneB432 
Beitragsersteller
 24.01.2023, 07:23

Ja, leider war ich wohl unwissend und blauäugig . Vielen Dank für die Info

0
Aber wie soll ich das jetzt beweisen, nach über 4 Wochen ?

Du musst das nicht beweisen, bei einem Kauf von Privat an Privat - wovon ich jetzt mal ausgehe - ist der Käufer in der Nachweispflicht.

Ich hätte mich auf solche Spielchen erst gar nicht eingelasssen.

Wie hat der Käufer denn bezahlt?


BeneB432 
Beitragsersteller
 24.01.2023, 06:47

Per PayPal

0
Ratefuchs007  24.01.2023, 06:48
@BeneB432

Genauer bitte:
Per Family & Friends oder per Waren & Dienstleistungen?

0
Ratefuchs007  24.01.2023, 07:10
@BeneB432

Ach ja, noch was:

Ich verschicke nur einwandfreie Geräte.

Du machst das öfter?
Das könnte natürlich auf gewerblichen Handel hindeuten, und dann sähe die Sache schon anders aus.

1
BeneB432 
Beitragsersteller
 24.01.2023, 07:22
@Ratefuchs007

Nein, mache ich nicht. Ich habe bis jetzt mein altes Handy und 2 Nähmaschinen innerhalb 3 Monate verkauft, wegen Neuanschaffung

0
Ratefuchs007  24.01.2023, 08:06
@BeneB432

Gut, entspricht zwar nicht den PayPal-Grundsätzen, aber sie hat auch keinen Käuferschutz.

Wie auch immer, Du hast die Rücknahme ohne Fristsetzung zugesagt, und an die solltest Du Dich halten:
Fordere sie auf, Dir die Nähmaschine innerhalb einer Woche zuzusenden, und erst nach Überprüfung erstattest Du den Kaufpreis, die Hin- und die Rückversandkosten.

0
BeneB432 
Beitragsersteller
 24.01.2023, 08:16
@Ratefuchs007

Danke, sie hat die Maschine ja eh schon ohne mein Wissen nach jetzt 4 Wochen zurück geschickt. Kommt wohl morgen bei mir an. Danke

PayPal Grundsätze ? Ups 😬 auf was muss ich da denn achten ?

0
Ratefuchs007  24.01.2023, 08:26
@BeneB432

Die Funktion PayPal Family & Friends dient dazu, Geldgeschenke an Freunde und Familienmitglieder zu machen, dabei hat man keinerlei Käuferschutz und der Empfänger zahlt dafür keine Gebühren an PayPal.

Für Käufe und Bestellungen gibt es die Funktion PayPal Waren & Dienstleistungen, damit hat man Käuferschutz, den der Empfänger mit seinen Gebühren bezahlt.

Aber Vorsicht:

Lässt Du Dir Waren oder Dienstleistungen per PayPal Family & Friends bezahlen und PayPal bekommt das mit, dann sieht PayPal das zu Recht als Gebührenumgehung an und kann Dich deswegen auch rausschmeißen.

So wie bei diesem Kollegen hier:

Klicken: PayPal hat mich gesperrt.

Und sorry, das steht alles in den von Dir als gelesen angeklickten PayPal-Nutzungsbedingungen.

0
BeneB432 
Beitragsersteller
 24.01.2023, 08:57
@Ratefuchs007

Ja klar, dann habe ich das wohl falsch verstanden. Ich war der Meinung der Unterschied liegt bei privat oder gewerblichen Verkauf 🙈

0